Missbrauch von Notrufen ist kein Spaß: 59-jährigem Patienten konnte in Holzminden erst verspätet geholfen werden
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Dienstag, 12. August 2014 15:12
Wer einen Notruf missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, der wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Weiterhin können die Kosten für eventuelle Einsätze in Rechnung gestellt werden. Der Missbrauch von Notrufen kann sich unter Umständen sogar negativ auf die Bearbeitung von weiteren tatsächlichen Notfällen auswirken, wie der Fall in Holzminden zeigt. Jemandem, der wirklich Hilfe benötigt, kann nicht oder nicht rechtzeitig geholfen werden, was wiederum schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben könnte.
So auch in diesem Fall: Am vergangenen Mittwochabend ging gegen 22:30 Uhr unter der Notrufnummer 110 der anonyme Hinweis ein, dass in einer Holzmindener Wohnung eine bewusstlose Frau liegen würde. Wie immer wenn Menschenleben in Gefahr sind, wurden Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sofort zum Einsatzort geschickt, um zu helfen. Doch vor Ort stellte sich heraus, dass es die genannte Adresse überhaupt nicht gibt und auch kein Notfall existiert. Ein Unbekannter hatte sich offenbar einen Scherz erlauben wollen und damit die Rettungskräfte bewusst in die Irre geführt. Zeitgleich setzte schließlich auch eine Holzmindenerin einen realen Notruf ab. Aufgrund des missbräuchlich benutzen Notrufes kam es hierbei jedoch nun zu einer erheblichen Verzögerung des Notarzteinsatzes, weil der Notarzt zunächst die angeblich bewusstlose Frau in der Wohnung aufsuchen musste, um vermeintlich zu helfen. Der Mann der anrufenden Frau, der tatsächlich dringend Hilfe benötigte, musste schließlich aufgrund des Verschlusses einer Arterie im Krankenhaus sofort notoperiert und ins künstliche Koma versetzt werden. Ob irreparable Schäden entstanden sind, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, auf jeden Fall hat der Scherzanrufer die Verzögerung des Rettungseinsatzes zu verantworten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich bei einem Notfall keinesfalls scheuen sollte, die Polizei, die Feuerwehr oder den Rettungsdienst zu alarmieren. Jedoch sollte das nur geschehen, wenn wirklich fremde Hilfe erforderlich ist und nicht aus purem Spaß.
Foto: Archiv