Mittwoch, 30. Juli 2014 12:06 Uhr
Hinweise zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern Hinweise zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Hinweise zur Wasserentnahme aus oberirdischen GewÃ
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Kategorie: Region Aktiv
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Veröffentlicht: Mittwoch, 30. Juli 2014 12:06
Holzminden (r). Aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der damit verbundenen Trockenheit wird
verstärkt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, u.a. zur Bewässerung
von Gärten, beobachtet. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden
weist darauf hin, dass im Rahmen des Gemeingebrauchs jeder die oberirdischen
Gewässer, u.a. zum Schöpfen mit Handgefäßen (z.B. Gießkanne und Eimer)
benutzen darf, soweit nicht Rechte anderer entgegenstehen. Die Wasserentnahme aus
oberirdischen Gewässern durch Abpumpen oder Aufstau ist nur zulässig, wenn
vorher eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere
Wasserbehörde erteilt wurde. Unerlaubte Wasserentnahmen stellen eine
Ordnungswidrigkeit nach dem Wasserhaushaltsgesetz dar und können mit einem
Bußgeld geahndet werden. Gerade in Zeiten anhaltender Trockenheit ist es
wichtig, dass besonders in den Fließgewässern eine ausreichende Wassermenge
vorhanden ist, um ökologische Schäden zu verhindern. Besonders in den Somm
ermonaten sollte daher auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ganz
verzichtet werden. Für Rückfragen steht Frau Appelles von der Unteren
Wasserbehörde unter der Telefonnummer 05531 707-448 zur Verfügung.