Montag, 25.11.2024
Freitag, 25. Juli 2014 08:45 Uhr

Alkoholtestkauf mit erschreckendem Ergebnis Alkoholtestkauf mit erschreckendem Ergebnis

Delligsen/Grünenplan (r). Der Jugendschutz des Landkreises Holzminden zieht die ernüchternde Bilanz: Fünf von sieben Geschäften im Flecken Delligsen und Grünenplan haben unerlaubt hochprozentigen Alkohol an Jugendliche verkauft.

Die Aktion war der dritte Durchlauf dieser Art im Landkreis Holzminden. Ziel dieser Alkoholtestkäufe ist es, Gewerbebetreibende und ihr Verkaufspersonal in Sachen Jugendschutz zu sensibilisieren. Leider kommt es noch allzu oft vor, dass Minderjährige ohne Alterskontrollen Spirituosen erwerben.

Im Mai 2014 wurden deshalb im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Jugendschutz des Landkreises Holzminden, dem örtlichen Präventionsrat sowie der Polizei im Flecken Delligsen Alkoholtestkäufe durchgeführt. Dabei wurden öffentliche Verkaufsstellen wie Supermärkte, Tankstellen oder Getränkehandlungen überprüft.

Das erschreckende Ergebnis: 70% der Verkaufsstellen im Flecken Delligsen und Grünenplan haben hochprozentigen Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben. Brandweinhaltiger Alkohol darf jedoch nur an Menschen ab 18 Jahren verkauft werden.

Die Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Holzminden, der Präventionsbeauftragte der Polizei Holzminden sowie Polizeioberkommissar Gollnick der Polizei Delligsen suchten gemeinsam mit zwei Testkäuferinnen im Alter von 16 Jahren insgesamt sieben verschiedene Geschäfte auf. Die Jugendlichen versuchten dann verbotenerweise brandweinhaltigen Alkohol zu kaufen. Leider mit Erfolg. Harter Alkohol wie Bacardi, Alkopops oder Wodka wurden trotz vorhandener technischer Hilfen an die beiden Schülerinnen Nadine Hartman und Jamie-Lee Teiwes verkauft. In 30% der Fälle wurde keine Altersberechnung vorgenommen. In weiteren 40% wurde Alkohol abgegeben, obwohl ein Ausweis verlangt wurde. Ein Resultat, was nicht zufriedenstellend ist! Obwohl der größte Teil des Verkaufspersonals angab, zum Thema Jugendschutz geschult worden zu sein, musste festgestellt werden, dass die Einhaltung der Jugendschutzbestimmung in den meisten Fällen nicht gegeben ist.

Bei den erstmalig durchgeführten Testkäufen verblieb es bei mündlichen sowie schriftlichen Verwarnungen. Der erworbene Alkohol wurde zurückgegeben und es wurden weitere Kontrollen angekündigt. „Kommt es bei weiteren Testkaufaktionen zu rechtswidrigem Verhalten, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet“, mahnt Esra Ates (Jugendschutzbeauftragte). Für das Kassenpersonal bedeutet dies eine Bußgeldhöhe bis zu 300 Euro, wenn die Gewerbebetreibenden nachweisen können, diese auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hingewiesen bzw. geschult zu haben. Ist dies nicht der Fall wird die betreffende Verkaufsstelle mit der fünffachen Summe bedacht. Es bleibt nur noch zu hoffen, dass es nicht mehr zu solchen Verstößen kommt.

Foto: Polizei

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