Montag, 25.11.2024
Dienstag, 10. Juni 2014 14:39 Uhr

Jetzt wird’s heiß im Kreis: Gibt es „Hitzefrei“ auch für Angestellte? Die Weser-Ith News hat im Kreis Holzminden nachgefragt! Jetzt wird’s heiß im Kreis: Gibt es „Hitzefrei“ auch für Angestellte? Die Weser-Ith News hat im Kreis

Kreis Holzminden (rus). Tropenhitze, Sahara-Wind, Sandsturm im Norden? Nicht alles auf einmal, doch eigentlich ist die Ursache des heißen Wetters doch auch egal – denn es ist jetzt nun einmal da. Ab 30 Grad spricht man von einem heißen Tag, so die meteorologisch und klimatologisch korrekte Bezeichnung. Und pünktlich wenige Tage nach dem meteorologischen Sommeranfang zeigt sich die Sonne auch gleich von ihrer besten Seite. Abendliche Gewitter können da das Gute Laune-Wetter nur wenig trüben, auch wenn in der gestrigen Nacht die Feuerwehren im Landkreis vereinzelt ausrücken mussten. Doch was tun, wenn auch im Büro die Temperaturen steigen, es am Arbeitsplatz plötzlich „zu heiß“ wird? Gibt es auch für Angestellte und Unternehmer „Hitzefrei“? Wir haben nachgefragt, wie Unternehmer im Kreis Holzminden auf das Wetter reagieren.

Doch zunächst einmal, wie sieht es überhaupt rechtlich aus? Wetterforscher sprachen am vergangenen Wochenende vom wärmsten Pfingsten aller Zeiten. Muss man da überhaupt noch arbeiten? Und in der Tat brütet derzeit eine ordentliche Hitze über Deutschland. Doch darf der Chef eigentlich zur Arbeit zwingen, wenn draußen bestes Sommerwetter herrscht? Um es kurz zu machen: Hitzefrei können Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern zumindest kaum erwarten. Zwar sieht das BGB vor, dass Arbeitsräume so einzurichten sind, dass die Arbeitnehmer so wörtlich „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Dienstleistung gestattet" und auch verlangt die Arbeitsstättenverordnung eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ am Arbeitsplatz, doch ein Hitzefrei lässt sich daraus eher nicht herleiten. Im Gegenteil, an konkreten Regelungen, wie es sie beispielsweise in Schulen ab dem Erreichen bestimmter Temperaturen gibt, mangelt es den Gesetzen. Wohl auch nur ein kleiner Lichtblick: Eine Arbeitsstätten-Richtlinie nennt die schwammige Obergrenze von 26 Grad Celsius: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll plus 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein." Doch arbeitsrechtlich scheint diese Regelung nicht durchsetzbar, sie ist ein Sollwert und schon gar nicht kann daraus eine Verweigerung von Arbeitsleistung hergeleitet werden. Wer dies tut muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ausnahme: Schwangere und stillende Mütter können unter Umständen mit ärztlichem Attest nachweisen, dass für sie die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen notwendig ist. Doch auch dies ist kein Freibrief um Feierabend zu machen, denn der Arbeitgeber muss ihnen zunächst eine Beschäftigung an einem anderen Ort bieten, erst wenn dies nicht möglich ist, kommt eine Freistellung in Betracht. Doch ungeachtet der rechtlichen Regelungen treffen zahlreiche Unternehmen selbst Vorkehrungen und reagieren. Denn schließlich ist es im Interesse der Unternehmen, die Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten, und das scheint im Kreis Holzminden auch gut zu klappen.

So auch bei einem der größten Arbeitgeber im Kreis Holzminden, der Firma Stiebel Eltron, wo in den wärmerelevanten Räumen längst Klimaanlagen eingebaut sind – natürlich aus eigener Produktion. Zwar könne man hier bei über 1.500 Mitarbeitern nicht auch an alle kostenfreie Getränke und Eis verteilen, doch es klappt auch so ganz gut, bestätigt Pressesprecher Michael Birke gegenüber der Weser-Ith News. Völlig anders sieht es da bei Schornsteinfegermeister Frank Stenzel aus. Auch bei über 30 Grad muss er auf die Dächer steigen, in der ländlich geprägten Region, wo viele unter dem Dach auch Heu und Stroh lagern, eine durchaus schweißtreibende Angelegenheit. „Da hilft nur morgens früher anfangen“, so Stenzel, der in den Sommermonaten gern schon ab 7 Uhr bei seinen Kunden aufschlägt, denn Hitzefrei gibt es bei ihm nicht. Im Autohaus Vatterott in Holzminden lässt es sich da doch um ein Vielfaches einfacher arbeiten, denn hier verfügen sämtliche Büros über Klimaanlagen und auch der Serviceleiter gibt zum Geburtstag gerne mal Eis statt belegten Brötchen aus. Einige Kolleginnen und Kollegen können sich sogar in der Mittagspause auf einer firmeneigenen Rasenfläche sonnen und die freie Zeit genießen, so Swantje Schuhwicht vom Marketing. Ähnlich locker sieht es auch beim Taxi- und Mietwagenservice Mönkemeyer aus, der mit seinen Bussen auch den Linienverkehr fährt – natürlich sind auch bei heißen Temperaturen die Menschen auf das Busfahren angewiesen. Hitzefrei gibt es somit zwar nicht, aber in sieben von acht Bussen gibt es Klimaanlagen, obwohl dies im Landkreis weder vorgeschrieben noch vergütet werde. Und Firmenchef Jörg Mönkemeyer spendiert seinen Mitarbeitern gerne auch mal Freigetränke an besonders heißen Tagen – ein nützlicher Service.

Also, auch wenn die Regelungen und Reaktionen verschieden sind, bei Hitze sitzen wir doch alle im gleichen Boot. Gut ist es da, wenn man Annehmlichkeiten im Job genießen kann, die einem die Arbeit bei warmen Temperaturen zumindest etwas erleichtern. Und wenn alles nichts hilft, einige wenige Urlaubstage oder Überstunden können sicherlich herhalten, falls nicht, bleiben nur alsbald Feierabend und Wochenende. Schönen Sommer!

Foto: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite. Hier erfahren Sie mehr über unseren Datenschutz.

Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite