Montag, 25.11.2024
Sonntag, 27. April 2014 12:31 Uhr

Verkehrssünder aufgepasst: Ab dem 1. Mai ist der „Lappen“ schon bei 8 Punkten weg Verkehrssünder aufgepasst: Ab dem 1. Mai ist der „Lappen“ schon bei 8 Punkten weg

Holzminden/Flensburg (mhn). Im Sommer 2013, genauer gesagt im Juli des Jahres, erfolgte die Verabschiedung des neuen Bußgeldkatalogs unter der Leitung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Das gute alte „Mehrfachpunktsystem“ in Flensburg, das am 1. Mai 1974 eingeführt wurde, wird fortan vom sogenannten „Fahreignungs-Bewertungssystem“ abgelöst.

Und ab dem 1. Mai wird es ernst, denn künftig ist der Führerschein bereits ab 8 Punkten weg und teilweise wurden die Bußgelder deutlich erhöht! Ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro folgt in Zukunft eine Eintragung von 1 Punkt, bisher lag die Grenze bei 40 Euro. Die Folge: Viele Vergehen, die 1 Punkt nach sich ziehen, wie der Verstoß gegen das Handyverbot (40 auf 60 Euro) oder das Fahren eines 17-Jährigen ohne Begleitung (50 auf 70 Euro), wurden in der Geldsumme erhöht. Punkte gibt es aber in Zukunft nur noch für Vergehen, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Ausnahmen sind die Fahrerflucht und das Zustellen von Rettungseinfahrten. Doch die Reform könnte für den einen oder anderen Verkehrssünder sogar positive Folgen haben!

Wie viele Punkte wofür?

- Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrverbot oder Straftaten (mit oder ohne Fahrverbot bis zu drei Monaten): 2 Punkte
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte

Wann ist der Führerschein weg?

Die magische Zahl lautet ab sofort: 8 Punkte! Denn hier ist die Fahrerlaubnis weg und darf frühestens nach sechs Monaten wieder beantragt werden. Verkehrssünder, die „nur“ 5 Punkte gesammelt haben, erhalten eine Ermahnung aus Flensburg. Hier sollte man sich Gedanken über eine Teilnahme an einem Seminar machen, um 1 Punkt abzubauen. Deutlich schärfer wird der Ton ab 6 Punkten, denn hier gibt es eine Verwarnung und eine Anordnung zum Besuch eines Seminars. Folgt man dieser Anweisung nicht, droht der Führerscheinentzug. Daraus folgt, dass Punkte nur dann abgebaut werden können, wenn man weniger als 6 Punkte im hohen Norden gesammelt hat.

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf rund 400 Euro. Viel Geld für den Abbau von 1 Punkt! Zudem darf künftig innerhalb von fünf Jahren nur einmal ein solches Seminar besucht werden.

Vergehen, die künftig ohne Punktbelastung sind, aber höhere Geldzahlungen zur Folge haben


Verstoßen Kraftfahrzeugführer künftig gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder müssen sich der Beleidigung im Straßenverkehr verantworten, folgen keine Punkteintragungen in Flensburg. Wer mit einem fehlenden Kennzeichen unterwegs ist, muss fortan 60 Euro statt 40 Euro zahlen. Weitere Veränderung sind: - Abgedecktes Kennzeichen: 65 Euro statt bisher 50 Euro - Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette: 80 Euro statt bisher 40 Euro - Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: 100 Euro statt 50 Euro

Wie die Punkte vom alten in das neue System umgewandelt werden

Bevor die Umrechnung der alten Punkte in das neue System vorgenommen werden kann, werden die Punkte abgezogen, die nach dem neuen Recht ohnehin ohne Punktstrafe wären.

0 = 0
1 bis 3 = 1
4 bis 5 = 2
6 bis 7 = 3
8 bis 10 = 4
11 bis 13 = 5
14 bis 15 = 6
16 bis 17 = 7
18 und mehr = 8

Wann Punkte aus dem Register erlöschen


Nach Inkrafttreten der Reform orientiert man sich an starren Tilgungsfristen, die vorsehen, dass Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) nach 2,5 Jahren erlöschen. Liegt eine Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten vor, müssen fünf Jahre abgewartet werden und Straftaten, die 3 Punkte zur Folge haben, begleiten Verkehrssünder stolze 10 Jahre.

Auch positive Aspekte birgt die neue Reform

Diese Reform hat auch positive Aspekte für so manchen Kraftfahrzeugführer. Hat ein Verkehrssünder Punkte auf seinem Flensburger Konto, die nach neuem Recht keine Punkteeintragung mehr nach sich ziehen, werden diese ausnahmslos zum 1. Mai gelöscht.

Foto: hei/Symbolfoto

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