Montag, 25.11.2024
Freitag, 18. April 2014 11:23 Uhr

Tanzen verboten: Was wir an Karfreitag nicht dürfen Tanzen verboten: Was wir an Karfreitag nicht dürfen

Kreis Holzminden (rus). Heute ist Karfreitag, ein bundeseinheitlicher Feiertag und gleichzeitig auch im Zusammenhang mit Ostern für die Christen einer der höchsten Feiertage überhaupt. An ihm gedenkt die Kirche dem Tod von Jesus Christus. Der Karfreitag steht damit im Zeichen des Leidens und symbolisiert den Kreuzestod, mit dem Jesus freiwillig die Sünden und Schuld aller Menschen auf sich nahm. Mit der Karwoche geht auch die Passionszeit zu Ende, nach dem Abend des Gründonnerstages ist der Karfreitag der erste Tag der sogenannten österlichen Dreitagefeier, die zusammen in allen christlichen Konfessionen das höchste Fest im Kirchenjahr darstellt. Der Karfreitag wird auch „Stiller Feiertag“ genannt und ist je nach Bundesland gesetzlich besonders geschützt, so auch in Niedersachsen.

Grundlage für die gesetzliche Beschränkung ist hierzulande das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage aus dem Jahr 1995. Das darin betitelte Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, wo die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gelten und damit besonders geschützt sind. Somit ist beispielsweise festgelegt, dass am Karfreitag alle öffentlichen Veranstaltungen verboten sind, sofern sie nicht geistig-seelischer Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und damit auf den ernsten Charakter des Karfreitags Rücksicht nehmen. Auch in Gastronomiebetrieben sind über das Essen und Trinken hinausgehende Veranstaltungen verboten. Das bedeutet, öffentliches Tanzen und Feiern ist am Karfreitag tabu! Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar ein Bußgeld riskieren. Gastronomen und Discothekenbetreiber drohen in vielen Städten Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Den Diskobesuchern selbst kann jedoch nichts passieren.

Vergleichbar strenge Vorschriften wie im Land Niedersachsen gibt es noch im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im Nachbar-Bundesland Hessen. Andere Bundesländer zeigen sich da eher großzügiger und bieten mehr Spielraum. So ist in Berlin das Tanzen am Karfreitag beispielsweise nur von 4 bis 21 Uhr verboten, sonst erlaubt. Wie Tanzverbote in der Karwoche vor Ostern gehandhabt werden und ob es teils sogar weitere Beschränkungen gibt, ist somit von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Tanzverbot richtet sich zwar insbesondere an Diskotheken, doch auch andere Gastronomen, Vereine oder geschlossene Gesellschaften müssen sich daran halten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls nicht erlaubt. Am Karfreitag bleiben darüber hinaus Spielhallen geschlossen, Geldspielgeräte in Restaurants und anderen Gaststätten dürfen nicht betrieben werden. Auch ist es verboten, sein Auto in der Waschanlage zu waschen, Werbeveranstaltungen durchzuführen, einen Flohmarkt abzuhalten oder gar einen Wohnungsumzug durchzuführen.

Doch wie bei vielen ähnlichen Verbotsregelungen gibt es auch bei dieser zahlreiche Kritiker, die die Verbote an Karfreitag für veraltet halten. Die Gegner argumentieren, dass man die christlichen Regeln nicht auch Nicht-Christen auferlegen dürfe und dieses gegen die Religionsfreiheit verstoße. Jeder solle somit eigenständig entscheiden dürfen, ob er oder sie am Karfreitag eine Tanzveranstaltung besuchen möchte oder nicht. Jedes Jahr gibt es Proteste gegen das Tanzverbot. Doch solange das Feiertagsgesetz in Niedersachsen Bestand hat, heißt es auch hierzulande: Tanzverbot an Karfreitag.

Foto: fotolia.com - Ecstatic

Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite. Hier erfahren Sie mehr über unseren Datenschutz.

Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite