Tanzen verboten: Was wir an Karfreitag nicht dürfen
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Freitag, 18. April 2014 11:23
Grundlage für die gesetzliche Beschränkung ist hierzulande das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage aus dem Jahr 1995. Das darin betitelte Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, wo die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gelten und damit besonders geschützt sind. Somit ist beispielsweise festgelegt, dass am Karfreitag alle öffentlichen Veranstaltungen verboten sind, sofern sie nicht geistig-seelischer Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und damit auf den ernsten Charakter des Karfreitags Rücksicht nehmen. Auch in Gastronomiebetrieben sind über das Essen und Trinken hinausgehende Veranstaltungen verboten. Das bedeutet, öffentliches Tanzen und Feiern ist am Karfreitag tabu! Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar ein Bußgeld riskieren. Gastronomen und Discothekenbetreiber drohen in vielen Städten Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Den Diskobesuchern selbst kann jedoch nichts passieren.
Vergleichbar strenge Vorschriften wie im Land Niedersachsen gibt es noch im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im Nachbar-Bundesland Hessen. Andere Bundesländer zeigen sich da eher großzügiger und bieten mehr Spielraum. So ist in Berlin das Tanzen am Karfreitag beispielsweise nur von 4 bis 21 Uhr verboten, sonst erlaubt. Wie Tanzverbote in der Karwoche vor Ostern gehandhabt werden und ob es teils sogar weitere Beschränkungen gibt, ist somit von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Tanzverbot richtet sich zwar insbesondere an Diskotheken, doch auch andere Gastronomen, Vereine oder geschlossene Gesellschaften müssen sich daran halten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls nicht erlaubt. Am Karfreitag bleiben darüber hinaus Spielhallen geschlossen, Geldspielgeräte in Restaurants und anderen Gaststätten dürfen nicht betrieben werden. Auch ist es verboten, sein Auto in der Waschanlage zu waschen, Werbeveranstaltungen durchzuführen, einen Flohmarkt abzuhalten oder gar einen Wohnungsumzug durchzuführen.
Doch wie bei vielen ähnlichen Verbotsregelungen gibt es auch bei dieser zahlreiche Kritiker, die die Verbote an Karfreitag für veraltet halten. Die Gegner argumentieren, dass man die christlichen Regeln nicht auch Nicht-Christen auferlegen dürfe und dieses gegen die Religionsfreiheit verstoße. Jeder solle somit eigenständig entscheiden dürfen, ob er oder sie am Karfreitag eine Tanzveranstaltung besuchen möchte oder nicht. Jedes Jahr gibt es Proteste gegen das Tanzverbot. Doch solange das Feiertagsgesetz in Niedersachsen Bestand hat, heißt es auch hierzulande: Tanzverbot an Karfreitag.
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