Naturverträgliches Klettern im Ith - Landesforsten schließen mit Alpenverein und der IG Klettern Vereinbarung ab
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Mittwoch, 02. April 2014 10:04
Bei den
gekennzeichneten, sogenannten „Zustiegspfaden“ zu den Kletterbereichen
handelt es sich allerdings nicht um Wege. Daher mussten jetzt mit den
Landesforsten als Flächeneigentümer und mit der Unteren Naturschutzbehörde
Sondervereinbarungen verhandelt werden, weil weite Bereiche um die Kletterfelsen
als sog. Habitatbaumflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Dies kann dazu
führen, dass die Begehbarkeit der Pfade durch umgestürzte Bäume
beeinträchtigt wird. Die Kletterer übernehmen daher die
Verkehrssicherungspflicht und sind auch zur Instandsetzung der Pfade
verpflichtet. Dies geschieht grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Forstamt
und der Naturschutzbehörde.
Alle Beteiligten sind sehr glücklich, hier eine Regelung gefunden zu haben, die
allen Ansprüchen gerecht wird. Insbesondere die Bergsteiger sind froh, dass ihre
sportliche Betätigung in diesem Gebiet mit einer überregionalen Bedeutung für
den Klettersport in Deutschland in naturverträglicher Form gesichert ist.
Foto: Landesforsten