Sonntag, 24.11.2024
Mittwoch, 26. März 2014 09:49 Uhr

Regelungen nach dem Warnstreik Regelungen nach dem Warnstreik

Landkreis Holzminden (r). Am Dienstag, den 25. März, hatten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ebenso wie am Dienstag, den 18. März, zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen. Daran beteiligten sich auch Mitarbeiter der Abfallwirtschaft.  Ausgefallen sind die Leerungen der Restmülltonnen, teilweise die Abfuhr des Altpapiers und des Sperrmülls. Ersatztermine für die Leerung der Tonnen sind nicht vorgesehen. Der Restmüll kann beim nächsten regulären Abfuhrtermin in einfachen Plastiktüten, maximal in dem Volumen der nicht geleerten Mülltonne, neben die Tonne gestellt werden. Es ist nicht notwendig, die Abfallsäcke des Landkreises zu kaufen. So entstehen den Bürgern durch den Streik keine zusätzlichen Kosten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht mehr Volumen herausgestellt werden darf, als die vorhandene Mülltonne fasst. Eine andere Möglichkeit ist die gebührenfreie Anlieferung auf dem Entsorgungszentrum Holzminden.

Für die Altpapierabfuhr gilt:
Wer das Papier nicht bis zur nächsten Abfuhr in vier Wochen lagern möchte, kann es zu den Wertstoffsammelplätzen, zur Deponie Delligsen oder zum Entsorgungszentrum Holzminden bringen. Die Abfallwirtschaft bittet um Verständnis.

Text: Landkreis Holzminden

 

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