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Sonntag, 01. Dezember 2013 18:57 Uhr

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen IT-Freak (21) aus dem Landkreis Holzminden - Unglaublich: System-Administrator hat offenbar massenhaft sensible Patientendaten aus medizinischem Rechenzentrum abgesaugt Staatsanwaltschaft ermittelt gegen IT-Freak (21) aus dem Landkreis Holzminden - Unglaublich: System-Administra

Holzminden (red/wbn). Ein unglaublich dreister Diebstahl medizinischer Daten zeichnet sich im Weserbergland ab. Der Geschäftsleitung eines IT-Dienstleisters war eine offenbar heimlich angeschlossene private Festplatte aufgefallen, mit der diese Daten in unzulässiger Weise umfangreich gespeichert werden konnten. Die Spur des mutmaßlichen Täters führt in den Kreis Holzminden. Nach Informationen der Weserbergland-Nachrichten.de und der Weser-Ith News sind in diesem Zusammenhang die Wohnräume eines 21 Jahre alten Systemadministrators durchsucht worden, der im Landkreis Holzminden lebt und bei einem medizinischen Rechenzentrum im Nachbar-Landkreis Northeim beschäftigt ist. Wie es aussieht, könnte der Datenklau in großem Stile stattgefunden haben. Betroffen sind sensible Dateien medizinischer Versorgungszentren, niedergelassener Ärzte und von Apotheken. Aus den Dateien geht das Krankheitsbild von Patienten hervor.

Nachfolgend eine Pressmitteilung der federführenden Staatsanwaltschaft Göttingen: „Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität führt in Zusammenarbeit mit dem 3. Fachkommissariat der Polizeiinspektion Northeim-Osterode ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen den 21 Jahre alten Systemadministrator eines im Landkreis Northeim ansässigen IT-Rechenzentrums, in welchem zahlreiche Daten niedergelassener Ärzte, medizinischer Versorgungszentren und Apotheken verarbeitet werden.

Der Beschuldigte steht untere anderem im Verdacht, große Mengen vertraulicher medizinischer Daten auf privaten Datenträgern sowie externen Servern gespeichert zu haben, um diese zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen. Inhaltlich handelt es sich unter anderem um ärztliche Verordnungen, aus denen das Krankheitsbild des Patienten und die Art seiner Behandlung durch den Arzt hervorgeht. Dem Geschäftsführer des IT-Dienstleitungsunternehmens war eine private Festplatte des Beschuldigten an dessen Arbeitsplatz aufgefallen. Daraufhin setzte er sich mit den Strafverfolgungsbehörden in Verbindung.

Nachdem sich der Verdacht gegen den Beschuldigten verdichtet hatte, ordnete das Amtsgericht Göttingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft unter anderem die Durchsuchung seiner Wohnräume und seines Arbeitsplatzes an.

Die zeitgleich an mehreren Objekten durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen, an welchen auch IT-Spezialkräfte der Zentralen Kriminalinspektion Hildesheim sowie des Landeskriminalamtes Niedersachsen beteiligt waren, haben zahlreiche Beweismittel hervorgebracht. Es wurden mehrere von dem Beschuldigten angemietete externe Server beschlagnahmt.

Der Beschuldigte, der sich selbst als „Datenmessie" bezeichnet hat, wurde in Anwesenheit des Staatsanwaltes vorläufig festgenommen. Er hat die Tatvorwürfe eingeräumt, jedoch behauptet, dies sei im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer geschehen. Diese Einlassung wird nunmehr überprüft, unter anderem werden die sichergestellten Daten ausgewertet.“


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