Sonntag, 24.11.2024
Donnerstag, 10. Oktober 2013 09:18 Uhr

Brenntage in der Samtgemeinde Brenntage in der Samtgemeinde

Samtgemeinde Eschershausen – Stadtoldendorf (lobr). Pünktlich zum Herbst darf in der Samtgemeinde Eschershausen–Stadtoldendorf wieder gebrannt werden. Im Zeitraum vom 15.10. bis zum 14.11. darf jeder Grundstückseigentümer ein Mal an einem Freitag oder Samstag von 9 bis 18 Uhr seine pflanzlichen Gartenabfälle verbrennen. Das Verbrennen der Gartenabfälle ist jedoch verboten, wenn der Wind zu stark ist, es über mehrere Tage anhaltend trocken war, der Untergrund moorig ist oder aber wenn sich das Grundstück in einer Schutzzone befindet. Außerdem müssen die Abfälle auf dem Grundstück verbrannt werden, an dem sie angefallen sind. Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen angezündet werden und es muss unter ständiger Kontrolle bleiben. Die Nachbarschaft oder der umliegende Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden, hinzu kommt, dass ein Abstand zu Gebäuden gehalten werden muss, damit bei starkem Funkenflug keine Gefahr hierfür entstehen kann.

Waldabfälle dürfen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nur aus Forstschutzmaßnahmen oder kulturellethnischen erforderlichen Gründen verbrannt werden.  Andere Arten der Abfallverbrennung müssen zwei Werktage im Voraus bei der Samtgemeinde angemeldet werden. Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld von bis zu 500€ drohen oder die Beseitigung der Feuerstelle muss gegebenenfalls beglichen werden. Weitere Informationen erhalten Bürger der Samtgemeinde aus der Bekanntmachung „Allgemeinverfügung über die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen“ oder in den Rathäusern Eschershausen und Stadtoldendorf.

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