Baumaßnahmen der Abwassertransportleitung werden fortgesetzt - Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Sonntag, 14. Juli 2013 08:18
Der Landkreis Holzminden begründete die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit, dass die zentrale Beseitigung des Abwassers einen maßgeblichen Gesichtspunkt der Volksgesundheit darstelle. Zudem entstünden ohne die Durchleitung über das Grundstück höhere Leitungsverlegungskosten. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt und hat bestätigt, dass das öffentliche Interesse das Interesse der Antragstellerin überwiegt, weil das Grundstück im Überschwemmungsgebiet der Weser liegt und als Weideland genutzt wird. Eine Nutzungseinschränkung ergibt sich nicht. Das Gericht hat daher ausgeführt, dass die Duldungsverfügung offensichtlich rechtmäßig ist.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Baumaßnahmen der Abwassertransportleitung können damit fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Lückenschluss gegenüber von Brevörde auf einer Länge von rd. 800 m ausgeführt werden kann und die Druckleitung zwischen dem Abwasserpumpwerk Brevörde und der Kläranlage Holzminden durchgängig hergestellt ist. Als Restarbeiten verbleiben dann noch die Fertigstellung eines Kontrollschachtes, der Pumpwerke Brevörde und Forst, sowie die Einleitungsstelle auf der Kläranlage Holzminden. Die Inbetriebnahme kann somit im September 2013 erfolgen.
(Text & Foto: Landkreis Holzminden)