Neues Hundegesetz für alle Hunde seit dem 1. Juli 2011 gültig
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Donnerstag, 21. Juli 2011 11:11
Hunde, die in einem anderen Bundesland gemeldet sind, jedoch auch in Niedersachsen ausgeführt werden, unterliegen uneingeschränkt den genanten Pflichten. Verpflichtend für Hundebesitzer ist ein elektronisch gekennzeichneter Chip. Jeder Tierarzt kann dieses Chip setzen, die Kosten belaufen sich auf ca. 50 Euro. Davon ausgenommen sind jedoch Tiere, die jünger als sechs Monate sind.
Zudem ist der Hundebesitzer verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Die Kosten für diese Versicherung belaufen sich, je nach Versicherungsgesellschaft und Deckungswunsch, auf 50 bis 150 Euro.
Dabei sind folgende Mindestversicherungssummen vorgeschrieben:
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
Das Jahr 2013 bringt weitere Veränderungen. Dann wird ein „Sachkundennachweis“ Pflicht, der oftmals auch als Hundeführerschein umschrieben wird. Das Bestehen dieser Prüfung umschließt die Erfüllung einer theoretischen und praktischen Prüfung. Hundebesitzer, die nachweislich zwei Jahre einen Hunde gehalten haben, zwischen dem 1. Juli 2003 und 30. Juni 2013, sind von dieser Pflicht befreit.
Verpflichtend ab dem 1. Juli 2013 ist jedoch die Meldung aller Hunde im zentralen Register in Niedersachsen, hierzu müssen Hundehalter eigene Daten und die der Hunde melden. Unter anderem der Beginn und das Ende der Hundehaltung.
Hundebesitzer die einen als gefährlich eingestuften Hunde besitzen, haben sich weiterhin an die aktuellen Pflichten zu halten.
(Bild: © Uta Braunfeldt / www.pixelio.de)