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Donnerstag, 23. November 2017 11:15 Uhr

Der Prozess im Fall „Malik“ wurde gegen Strafzahlung eingestellt Der Prozess im Fall „Malik“ wurde gegen Strafzahlung eingestellt

Höxter (red). Im Fall des verstorbenen zweijährigen Jungen Malik aus Lauenförde ist der Prozess am Mittwochnachmittag ohne Urteil beendet worden. Richterin Christina Brüning hatte sich vor Ende des Prozesses mit allen Beteiligten zusammengesetzt und in einem Abwägungsprozess die Einstellung des Verfahrens beschlossen in Absprache mit Staatsanwalt Ralf Meyer, den Eltern des Jungen als Nebenkläger sowie mit der Verteidigung und den Angeklagten. Danach muss die angeklagte Oberärztin 5.000 Euro an die Familie des verstorbenen Jungen zahlen, der angeklagte Chefarzt 17.000 Euro, wovon 15.000 Euro an die Eltern gehen.

Der Fall sei schlimm und der Verlust des Jungen sei nicht wieder gut zu machen, sagte Richterin Christina Brüning. Sie ist sich aber sicher, dass die beiden Ärzte zwar Fehler gemacht hätten in der Ausübung ihres Berufes, aber auch die Absicht verfolgt hätten, dem Jungen so schnell und so gut wie möglich Hilfe zu leisten. Letztendlich wird klar, das nicht nur die beiden Angeklagten Fehler begangen haben sondern eine Verkettung von unglücklichen Umständen zum Tod des zweijährigen Maliks geführt hätten. Im nun anberaumten zweiten Teil des Prozesses ging es in erster Linie um die Frage, warum der Zweijährige erst viel zu spät von einem Rettungswagen von Höxter nach Kassel gefahren wurde, wo doch schon vor neun Uhr morgens festgestanden habe, das der Junge so schnell wie möglich hätte verlegt werden müssen.

Im Prozess gehört wurde diesmal auch der Notarzt, der den Transport am 16. Oktober 2013 wegen angeblich mangelnder geeigneter Ausstattung des Rettungswagens abgelehnt hatte. Weiterhin vernommen wurden ein Arzt aus Kassel, der den Transport über die Leitstelle Kassel bestellt hatte, die zum damaligen Zeitpunkt jeweils diensthabenden Leitstellenmitarbeiter aus Kassel und aus Höxter sowie zwei Notfallsanitäter der Rettungswache in Brakel, die den Transport schließlich mit ihrem Rettungswagen durchgeführt haben als Zeugen. Der Notarzt Dr. R. hatte die Ablehnung des Transportes wegen mangelnder Kapnometriemessung begründet. Auf dem Rettungswagen sei zwar ein Kapnometriegerät vorhanden gewesen, das habe aber vermutlich nichts angezeigt, weil das Kleinkind nur ein geringes Gewicht aufgewiesen habe. Erst Wochen später hatte der Notarzt Dr. R. erfahren, dass es wohl in der Notaufnahme ein für Kleinkinder geeignetes Gerät gegeben hätte, erklärte Dr. R. im Zeugenstand. Eine weitere Zeugin von der Bezirksregierung Detmold vom Dezernat Bevölkerungsschutz sagte aus, dass der Rettungswagen aus Brakel nach Norm ausgestattet gewesen sei. Der Notarzt aus Höxter sei in Absprache mit den Leitstellenmitarbeitern aus Kassel und Höxter in Verbindung mit einem Rettungswagen aus Brakel um 12:13 Uhr losgeschickt worden, um wertvolle Zeit wieder aufzuholen, da die Diagnose Hirntumor mit ansteigendem Hirndruck bereits morgens um kurz vor neun Uhr festgestanden habe nach einem MRT. Da der Notarzt den Transport abgelehnt habe, musste der später erneut alarmierte Intensivtransportwagen aus Kassel durchfahren. Dieser habe das geeignete Equipment an Bord gehabt und einen Kindernotarzt. Transportiert wurde der Junge aber erst um 15:10 Uhr vom Rettungswagen aus Brakel mit der Ausstattung des Intensivmobils und in Begleitung des Kindernotarztes mit seinem mitgebrachten Rettungsassistenten.

Die Verteidigung der Oberärztin stellte unterdessen die Glaubwürdigkeit des medizinischen Gutachters Dr. Z. in Frage und warf ihm Befangenheit vor. In seinem Gutachten hätte dieser sich nicht auf die Sache konzentriert sondern selber Bewertungen vorgenommen. Die Aussagen des Gutachters hatten den Notarzt Dr. R. zwar zuvor entlastet, aber sie würden für die Angeklagten weder erschwerend noch entlastend gewertet werden. Die Strafzahlungen begründen sich auf die Fehler, welche die beiden Angeklagten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit fahrlässig herbeigeführt hätten. Damit gemeint ist laut dem Staatsanwalt Ralf Meyer die ungenaue neurologische Untersuchung des Chefarztes und der falsche Meldeweg der Oberärztin über die Städtischen Kliniken Kassel. Sie hätte die hiesige Leitstelle verständigen müssen. Der kleine Malik war am 15. Oktober 2013 mit Bauchmerzen und Erbrechen ins St.-Ansgar-Krankenhaus eingeliefert worden. Die Ärzte gingen zunächst von einem Magen-Darm-Infekt aus. Am nächsten Tag erlitt der Zweijährige einen Krampfanfall um kurz nach 8 Uhr, woraufhin sofort eine MRT-Untersuchung durchgeführt worden ist. Dabei wurde der Tumorr mit dem tödlichen Hirndruck festgestellt. Malik starb am 18. Oktober, genau zwei Monate vor seinem dritten Geburtstag.

Foto: red

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