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Sonntag, 16. Juli 2017 20:33 Uhr

Bildungsprämie – Weiterbildung wird finanziell unterstützt: Neue Förderkonditionen Bildungsprämie – Weiterbildung wird finanziell unterstützt: Neue Förderkonditionen

Kreis Holzminden (red). „Viele Menschen, die zu uns in die Beratungsstelle kommen, könnten sich eine berufliche Weiterbildung ohne die Bildungsprämie nicht leisten. Umso mehr freut es uns, dass wir seit Juli 2017 noch mehr Interessierten einen Prämiengutschein ausstellen können“, so Ruth Happel von der Beratungsstelle bei der Kreisvolkshochschule Holzminden. Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen. Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern, so auch in Niedersachsen, können jetzt Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds  gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zu den Neuerungen gibt es unter www.bildungspraemie.info bzw. über die kostenfreie Hotline: 0800 2623-000.

Foto: Kreisvolkshochschule

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