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Mittwoch, 01. Februar 2017 14:57 Uhr

Ende der Stallpflicht von Geflügel im Landkreis Holzminden Ende der Stallpflicht von Geflügel im Landkreis Holzminden

Landkreis Holzminden (red). Am 31. Januar endet die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Holzminden. Eine Verlängerung wird anhand einer aktualisierten Risikobewertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet. Es bleibt den Geflügelhalterinnen und -haltern jedoch unbenommen zum Schutz ihrer Tiere diese freiwillig weiter im Stall oder - soweit vorhanden - in einer überdachten Voliere zu halten. Im Landkreis Holzminden liegen folgende Risikofaktoren, die für eine Verlängerung der Stallpflicht maßgeblich sind, nicht vor:

- Im Landkreis Holzminden ist bisher kein Fall von Geflügelpest aufgetreten
- Das Gebiet des Landkreises weist nur eine geringe Geflügeldichte auf
- In den benachbarten Landkreisen wurden seit mehr als 4 Wochen keine Infektionen von Geflügelpest bei Wildvögeln oder Nutzgeflügel nachgewiesen
- Es existieren im Landkreis keine ausgedehnten (sog. avifaunistisch wertvolle) Gebiete, in denen Zugvögel rasten oder wildlebende Vögel brüten

Trotzdem besteht nach wie vor ein Einschleppungsrisiko für Hausgeflügelbestände, denn das Virus wurde sowohl in Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen immer wieder nachgewiesen. Hierauf weist auch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in seiner aktuellen Risikoeinschätzung hin. Es wird den Geflügelhalterinnen und –haltern daher unter Berücksichtigung der Risikobewertung des FLI weiterhin empfohlen, das Hausgeflügel im Stall zu halten. Ein überdachter Auslauf (Voliere) ist eine gute Möglichkeit den Tieren Auslauf zu gewähren.

Diese Maßnahme ist vom einzelnen Halter/von der einzelnen Halterin aber vor dem Hintergrund des Tierschutzgedankens selbst zu bewerten und zu entscheiden.

Der wichtigste Faktor zur Vermeidung einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände ist die Einhaltung der sog. Biosicherheitsmaßnahmen.

In allen Geflügelhaltungen (unabhängig von der Anzahl ihrer Tiere) ist zwingend darauf zu achten, dass die Tiere nicht mit durch Wildvögel verunreinigtem Futter oder Wasser oder Einstreu in Kontakt kommen. Die Tiere sollten daher unbedingt im Stall gefüttert und getränkt werden. Gerätschaften wie Schuhe, Schubkarren oder ähnliches sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Bei gehäuft auftretenden Todesfällen oder sonstigen Auffälligkeiten im Bestand oder bei Wildvögeln sollte der Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter der Telefonnummer 05531-707347 informiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches stehen auch gern für Fragen zur Verfügung.

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