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Freitag, 20. Januar 2017 12:03 Uhr

Wildtierverbot durch Ratsbeschluss ist rechtswidrig Wildtierverbot durch Ratsbeschluss ist rechtswidrig

Hannover/Hameln/Holzminden (kp/r). Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass der durch die Stadt Hameln gefasste Beschluss, einem Zirkus mit Wildtieren Flächen vorzuenthalten, rechtswidrig ist.

Ein Antrag an das Verwaltungsgericht ging von dem Zirkusunternehmen Charles Knie aus, welches seinen Sitz in Einbeck hat und auch regelmäßig durch den Landkreis Holzminden tourt. Vereinzelt kam es dabei landesweit immer wieder zu Protesten, da unter anderem Tierschutzorganisationen ein Wildtierverbot forderten.

In einem Ratsbeschluss der Stadt Hameln vom 15. Juni 2016 wurde festgelegt, dass die Stadt keine Flächen für Zirkusbetriebe mit Tieren wildlebender Arten wie z.B. Affen, Bären, Elefanten, Tiger oder Löwen bereitstellt. Nun erklärte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover diese Entscheidung für rechtswidrig. „Die Frage eines Verbotes wildlebender Tiere in Zirkussen könne einzig vom Bundesgesetzgeber geregelt werden. Dieser habe aber im Rahmen des Tierschutzgesetzes lediglich festgelegt, dass das gewerbliche Zur-Schau-Stellen von Tieren in Zirkussen einer behördlichen Erlaubnis bedürfe. Mit dem kommunalen Wildtierverbot solle somit für kommunale Flächen verboten werden, was bundesrechtlich erlaubt sei.“, heißt es in einer Mitteilung vom Verwaltungsgericht. Außerdem besitze das betroffene Zirkusunternehmen eine solche Erlaubnis. Ist das Urteil rechtskräftig, könnte es von überregionaler Bedeutung sein.

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