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Dienstag, 20. Dezember 2016 11:05 Uhr

Erste Bilanz des Sozialtickets (Ticket-S) im Landkreis Holzminden fällt positiv aus Erste Bilanz des Sozialtickets (Ticket-S) im Landkreis Holzminden fällt positiv aus

Kreis Holzminden (r). Nach der Einführung des Sozialtickets (Ticket-S) im Landkreis Holzminden im September ziehen die Verantwortlichen des Landkreises nach drei Monaten die erste positive Bilanz. Das Ticket-S ist von der Zielgruppe gut angenommen, eine Steigerung nach oben ist möglich.

Die Initiative kam von den Mitgliedern des Koordinierungskreises Armut aus Holzminden: Um möglichst vielen Menschen, die kein Auto besitzen, die Mobilität und damit die Partizipation am gesellschaftlichen Leben im ganzen Landkreis zu ermöglichen, schlugen sie die Einführung einer Sozialkarte für den öffentlichen Personenverkehr im Landkreis vor. Die Politik befürwortete die Idee und beauftragte die Verwaltung, diese umzusetzen.

Nach den Gesprächen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH) und dem Busanbieter (Regionalbus Braunschweig – RBB), wurde zum 1. September dieses Jahres das Ticket-S eingeführt.

„Die Verkaufszahlen konnten in den ersten Monaten kontinuierlich gesteigert werden.“, sagt Zeljko Brkic, Leiter des zuständigen Bereiches Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung. „So wurden im November 221 Monats- und 102 Wochenkarten verkauft. Wir sind sicher, dass wir noch mehr Menschen erreichen können, die das Ticket-S in Anspruch nehmen“.

Um den Bekanntheitsgrad des Sozialtickets zu erhöhen, startet der Landkreis eine Öffentlichkeitskampagne mit Plakaten und Flyern, die auf die Möglichkeit der Nutzung des Ticket-S hinweisen und damit weitere Nutzer erschließen sollen. Auf dem Flyer sind alle wesentlichen Informationen aufgeführt, wie z.B. der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Nutzungsbedingungen.

„Der Koordinierungskreis Armut hat bei der Verteilung der Flyer und Plakate seine Unterstützung zugesagt“ führt Brkic weiter aus. „Weitere Organisationen und Personen, die dabei helfen wollen, die Informationen an die Zielgruppe weiterzuleiten, können während der Öffnungszeiten bei der Information des Landkreises die angesprochenen Materialien abholen.“

Wer kann das Ticket-S in Anspruch nehmen?

Empfänger von Transferleistungen (z.Zt. etwa 9.000 Personen) sowie Asylsuchende im Landkreis können auf den Linien der RBB GmbH im Landkreis Holzminden die vergünstigten Monats- sowie Wochenfahrkarten erwerben. Hierzu ist ein Berechtigungsschein auszufüllen und vom Landkreis oder Jobcenter mit Stempel und Unterschrift zu versehen.

Der Preis liegt bei 37,00 € für die Monatskarte sowie 12,40 € für die Wochenkarte. Der Inhaber des Tickets–S kann bis zu vier Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres kostenfrei mitnehmen.

Das Ticket–S kann in den RBB-Bussen sowie an allen RBB-Verkaufsstellen gegen  Vorlage eines gültigen Berechtigungsausweises erworben werden.

Anspruchsberechtigt wäre der folgende Personenkreis:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld nach WoGG
  • Leistungsberechtigte nach SGB VIII
  • Empfänger nach § 6 b BKKG (Kindergeldzuschlag)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Wie kann das Ticket-S in Anspruch genommen werden?

Für den anspruchsberechtigten Personenkreis werden von verschiedenen Bereichen des Landkreises Holzminden (Ausländerbehörde, Sozialamt, Wohngeldstelle, Jugendamt, Versorgungsamt) sowie vom Jobcenter die Berechtigungsscheine ausgegeben. Die Formulare liegen zudem auch bei den Wohlfahrtsverbänden und Bildungseinrichtungen aus. Für den Erwerb der Berechtigungsscheine muss ein Personal- bzw. Identitätsausweis vorgelegt werden und der Bezug der oben genannten Leistungen bestätigt werden. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, werden die Berechtigungsscheine durch die ausstellende Behörde mit Stempel und Unterschrift bestätigt.

Die Berechtigungsscheine berechtigen zum Erwerb eines Ticket-S. Das Ticket-S gilt als Fahrtberechtigung nur für den Inhaber und ist nicht übertragbar.

Wo ist das Ticket-S gültig?

Das Ticket-S gilt ausschließlich für Busfahrten auf den Linien der RBB im gesamten Landkreis Holzminden, sowie auf RBB-Anschlussstrecken in Verkehrsgebiete außerhalb des Landkreises Holzminden nach Hameln, Bad Pyrmont, Höxter und Einbeck.

Foto: Landkreis Holzminden

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