Sonntag, 24.11.2024
Dienstag, 06. Dezember 2016 21:28 Uhr

Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn: Besondere Rechte, besondere Pflichten Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn: Besondere Rechte, besondere Pflichten


Stadtoldendorf (rus). Wenn sich Verkehrsteilnehmern ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert, weiß jeder, jetzt habe ich freie Bahn zu schaffen. Denn das Einsatzfahrzeug, ganz gleich ob Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr, hat es eilig. Aus gutem Grund: Die Einsatzkräfte müssen oftmals schnell vor Ort sein, um Leben oder bedeutende Sachwerte zu retten. Aber dürfen sie das eigentlich?

Ganz klar, die Straßenverkehrsordnung gilt für jeden verpflichtend, der sich im deutschen Straßenverkehr bewegt, ganz gleich ob Großfahrzeug, Kleinwagen oder Zweirad. Dennoch gibt es Ausnahmen, die in bestimmten Fällen für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und weitere Hilfsorganisationen sämtliche Regeln aufheben. Sonder- und Wegerechte heißt das im Gesetz, was den Einsatzkräften erlaubt, auf dem Weg zum Einsatzort die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu ignorieren. Doch Moment, wirklich ignorieren? Nicht ganz, zwar sind Geschwindigkeitsverstöße oder das Fahren über die rote Ampel mit Blaulicht und Martinshorn durchaus möglich, dennoch muss der Fahrer des Einsatzfahrzeuges dabei besondere Vorsicht walten lassen. Mitunter können auch falsche Reaktionen der Autofahrer zu brenzligen Situationen führen und natürlich die eigene Situation, wenn die Einsatzkräfte schnell zum Einsatzort eilen wollen und dabei einer akuten Stresssituation ausgesetzt sind.

Polizeioberkommissar Bernd Kühn von der Stadtoldendorfer Polizei gab den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Stadtoldendorf im Rahmen eines Dienstabends dazu Einblicke in die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung, die den Fahrzeugen der Feuerwehren besondere Rechte einräumt. Wer besondere Rechte hat, hat oftmals auch besondere Pflichten nebenher. Und so ist es auch hierbei, denn bei einer Einsatzfahrt ist erhöhte Vorsicht für denjenigen angesagt, der Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt und das Einsatzfahrzeug steuert. Für die aktiven Kameradinnen und Kameraden war es ein interessanter und vor allem informativer Abend, der vielen noch einmal die große Verantwortung des Fahrens mit den Einsatzfahrzeugen und auch mit den privaten Fahrzeugen auf der Anfahrt zum Gerätehaus deutlich gemacht hat.

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