Sonntag, 24.11.2024
Mittwoch, 30. November 2016 16:16 Uhr

Strafkammer folgt Antrag des Staatsanwalts: Stadtoldendorfer wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags verurteilt Strafkammer folgt Antrag des Staatsanwalts: Stadtoldendorfer wegen gefährlicher Körperverletzung und versuch

Stadtoldendorf (kp). Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim hat am heutigen Vormittag das Urteil im Fall des 29-jährigen Stadtoldendorfers gefällt: Vier Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuches. Damit folgte sie dem Antrag des Staatsanwalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat nun Gelegenheit in Revision zu gehen – sie hatte auf Freispruch wegen einer vermeintlichen Notwehrsituation plädiert. Dem wollte die Erste Große Strafkammer nicht folgen.

Ein Rückblick zum Tatgeschehen

Am Dienstagabend, den 21. Juni 2016, wurde ein Mann durch mehrere Stiche mit einem Brieföffner schwer verletzt. Es war Eugen K, der gegen 20.30 Uhr auf dem Parkplatz vor der NKD-Filiale in Stadtoldendorf während einer Rangelei zweimal auf seinen Freund einstach und diesen lebensbedrohlich verletzte.

Bereits vor und während der Beweisaufnahme attestierte ein Gutachter dem Angeklagten eine psychische Erkrankung. Zudem sollen Alkohol und Drogen immer wieder eine Rolle gespielt haben.

Durch eine mögliche Wiederholungsgefahr soll nun die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus erfolgen. Der Aufenthalt dort ist in der Regel unbefristet, kann jedoch je nach Therapiefortschritt verkürzt und der Höhe der Freiheitsstrafe angerechnet werden.

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