Rufen Sie bitte SOFORT an - Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Samstag, 29. Oktober 2016 08:13
Die Antwort ist recht einfach: ja, auf jeden Fall. Sobald Sie sich unsicher fühlen und den Verdacht haben, bei Ihnen oder in Ihrer Nachbarschaft geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, verständigen Sie bitte die Polizei.
Die Polizei kann man grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen. Man sollte auf keinen Fall seine Mitteilung auf typische Bürodienstzeiten verschieben. Spricht man im Nachhinein mit Zeugen, so hört man des Öfteren Aussagen wie "ich wusste gar nicht, dass ich auch nachts die Polizei anrufen kann" oder "so wichtig fand ich meine Beobachtung nicht". Falsch: man kann die Polizei grundsätzlich 24 Stunden am Tag erreichen und seine Hinweise abgeben. Die Polizei ist beim sofortigen Einschreiten und in ihrer Ermittlungstätigkeit auf sofortige und möglichst präzise verfasste Hinweise angewiesen und für jede sachdienliche Beobachtung dankbar. Auch wenn Sie Ihre Beobachtung für nicht so wichtig erachten; für die Polizei ergibt sich aus der Vielzahl der Einzelmeldungen ein Gesamtbild. Der eine Anwohner konnte ein rotes Auto beobachten, ein weiterer Nachbar notierte sich ein Kennzeichenfragment und ein weiterer Hinweisgeber konnte der Polizei Fahrzeugtyp und eine auffällige Aufschrift am Transporter benennen. Aus diesen Einzelmeldungen ergeben sich für die Ermittler und Polizeianalytiker wichtige Ermittlungsansätze, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können.
Helfen Sie der Polizei, in dem Sie Ihre Beobachtungen sofort der Polizei mitteilen und Ihre Hinweise nicht zurückhalten.
"Wir können leider ein verändertes Anrufverhalten beobachten", argumentiert Jens Petersen als Pressesprecher der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden diesen Appell an die Bevölkerung. "Die Bürgerinnen und Bürger scheuen sich oftmals, die 110 zu wählen oder auf eine andere Art und Weise die Polizei zu informieren. Es gehen wichtige Minuten oder Stunden verloren, die für unsere Arbeit immens wichtig ist", ergänzt der Inspektionssprecher seinen Aufruf. Täter brauchen zur Begehung von Straftaten nur wenige Minuten. In diesem Zeitfenster sollte die Polizei möglichst wichtige Hinweise aus der Bevölkerung bekommen.
Wie kann ich die Polizei erreichen?
Für Personen, die ein akutes Problem haben, eine Straftat beobachten oder in einer Notsituation stecken, gilt die Telefonnummer 110. Ist es weniger dringend, kann man auch die örtliche Dienststelle der Polizei vor Ort unter der "normalen Telefonnummer" erreichen. Sollte für den Hinweisgeber absolut keine Möglichkeit bestehen, direkt mit der Polizei Kontakt aufzunehmen, so können die Hinweise in Ausnahmefällen auch über eine Eingabeformular in der Online-Wache ( https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/ ) weitergegeben werden.
Insbesondere bei der Ergreifung von vor Ort agierenden Straftätern, z.B. Einbrechern, ist die schnelle Information für die Polizei wichtig. Machen Sie entsprechende Beobachtungen, wählen Sie sofort die Notrufnummer der Polizei. Zögern Sie nicht und folgen Sie den Anweisungen des Leitstellenbeamten. Bleiben Sie immer solange in der Leitung, bis der Beamte Ihnen mitteilt, dass Sie auflegen können.
Bedeutet ein Anruf bei der Polizei automatisch, dass ich Strafanzeige erstatte? Grundsätzlich heißt "anrufen" nicht gleich "Anzeige erstatten". Es kommt immer auf die Deliktsart an. Bei Minimaldelikten (u.a. Beleidigung, einfacher Diebstahl,...) ermittelt die Polizei nur, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Geht es um eine Ordnungswidrigkeit, entscheidet die Polizei nach pflichtgemäßem Ermessen. Wenn Sie der Polizei jedoch ein sogenanntes Offizialdelikt schildern, etwa Einbruch oder bestimmte Körperverletzungsdelikte, muss sie eine Anzeige schreiben, ein Strafverfahren einleiten und nach dem vorgeschriebenen Strafverfolgungszwang ermitteln. Die Polizei nimmt Anrufe grundsätzlich ernst und wird nach eigener Bewertung Ihren Hinweisen nachgehen.
Noch ein Hinweis: wer zum Scherz einen Notruf absetzt, macht sich strafbar. Nach Paragraph 145 des Strafgesetzbuches sind Scherzanrufe bei Notrufnummern verboten. Darin heißt es: "Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Also keine Scheu. Rufen Sie sofort bei der Polizei an, wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen und helfen Sie dadurch der Polizei bei der Täterergreifung -entweder noch während der Tatausführung oder auf der Flucht-, oder unterstützen Sie mit ihren Hinweisen die Ermittler bei der Täterermittlung oder sogar im Vorfeld, um eine geplante Tat zu verhindern. Zeigen Sie keine falsche Zurückhaltung
Foto: www.polizei-beratung.de (Symbolfoto)