(Ge)fahren im Herbst
- Details
- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Mittwoch, 19. Oktober 2016 10:20
WELCHE GEFAHREN ERWARTEN DEN VERKEHRSTEILNEHMER IN DER HERBSTLICHEN ZEIT?
SCHLECHTE SICHT:
LICHT & NEBEL: Zu den schlechteren Lichtverhältnissen aufgrund der verkürzten Tageszeit kommen deutliche Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht hinzu; es kommt zu Nebelbildung, die die Sicht insbesondere in den Morgenstunden zusätzlich erschweren. Deuten sich solche Wetterverhältnisse an (abends die Wettervorhersage verfolgen oder entsprechende Smartphone-Apps installieren), so sollte man für die morgendliche Fahrt zur Arbeit oder Schule mehr Zeit einplanen und den Wecker einige Minuten vorher klingeln lassen. Mehr vorhandene Zeit bedeutet, dass man die erforderliche Strecke in einer geringeren Geschwindigkeit zurücklegen kann; und eine langsamere Fahrgeschwindigkeit bedeutet mehr Sicherheit. Unnötige Überholvorgänge (zusammen mit der nichtangepassten Geschwindigkeit eine Hauptunfallursache im Nebel) werden vermieden.
Wichtig ist auch die Beleuchtung: man sollte grundsätzlich auch bei Tage mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. Bei schlechter Sicht, egal ob durch Regen, Nebel oder Schnee, dürfen die Nebelscheinwerfer (vorn) eingeschaltet werden. Liegt die Sicht unter 50 Meter (in der Regel der Abstand zwischen 2 Leitpfosten) so darf hinten auch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Da bei einer Sicht unter 50 Meter auch nur höchstens 50 km/h gefahren werden darf, dürfte ein Fahrzeug mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte und höherer Geschwindigkeit als 50 km/h in dieser Kombination nicht zu sehen sein. Da von der Nebelschlussleuchte eine enorme Blendwirkung für Hinterherfahrende ausgeht, sollte man überlegen die Leuchte auszuschalten, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer bereits folgt und längere Zeit hinter einem fährt. Dann aber das Einschalten nicht vergessen, wenn der nachfolgende Verkehr abgebogen ist.
Defekte Beleuchtung oder falsch eingestellte Scheinwerfer (Blendung des Gegenverkehrs) stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Das Überprüfen der Beleuchtung in regelmäßigen Abständen sollte selbstverständlich sein; Werkstätten bieten häufig kostenlose Lichttests an. Die Polizei wird dementsprechende Kontrollen durchführen.
Bei bereits durchgeführten Überprüfungen war die Zahl derjenigen, die bei schlechter Sicht ohne Licht unterwegs waren, leider erschreckend hoch. Gedankenlosigkeit und das blinde Vertrauen auf die Lichtautomatik waren festzustellende Gründe. Die Lichtautomatik funktioniert im Nebel zur Tageszeit nicht immer zuverlässig, da der Sensor zwar Helligkeitswerte registriert, aber den Nebel beispielsweise nicht erkennt. In diesen Fällen muss man der Automatik vorgreifen und manuell das Licht einschalten. Viele Kontrollierte waren auch tatsächlich der Meinung, wenn man selbst sehen kann, würde man auch ohne Licht von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden und schalteten daher keine Beleuchtung ein. Ein gefährlicher Irrglaube. Bei schlechter Sicht -auch bei Tage- daher auf jeden Fall LICHT AN. Es ist zwar wichtig zu sehen, aber noch wichtiger gesehen zu werden!
VERSCHMUTZTE UND RUTSCHIGE FAHRBAHNEN:
FAHRBAHNVERHÄLTNISSE: eine weitere ernstzunehmende Gefahr geht von den Straßenverhältnissen aus, die sich insbesondere im Herbst abrupt verändern: der Nebel oder Regen lässt feuchte Fahrbahnen zurück, bei Temperaturen um den Gefrierpunkt überfriert diese Feuchtigkeit, insbesondere auf Brücken, in Wäldern und ungünstigen Lagen.
Von den Bäumen herabfallendes Laub und Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Ernteaktionen treten schlagartig und oft ohne Vorankündigung auf und sorgen für zusätzliche Gefahren.
Auch hier kann eine langsamere, den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit vor Schleudertouren mit fatalen Folgen entgegenwirken. Eine mäßige Geschwindigkeit verhindert auch Kollisionen mit schlecht beleuchteten Fahrzeugen des landwirtschaftlichen Verkehrs oder mit nicht abgesicherten Anhängern, die auf der Fahrbahn abgestellt wurden oder deren Teile in die Fahrbahn hineinragen. Auch wenn sich leider nicht immer ein Zusammenstoß verhindern lässt, so mindert eine geringere Geschwindigkeit mit Benutzung der Rückhaltesysteme die Folgen einer Kollision.
ANGEPASSTE GESCHWINDIGKEIT heißt die Grundformel zur Unfallverhütung; die Einhaltung bestimmt jeder Verkehrsteilnehmer für sich eigenverantwortlich und könnte viele Unfälle verhindern.
Hinzu kommt die ERHÖHTE AUFMERKSAMKEIT, um Gefahren rechtzeitig erkennen und ihnen mit entsprechend frühzeitiger Reaktion begegnen zu können.
TIERE AUF DER FAHRBAHN:
WILDWECHSEL: zu diesen Gefahren gehört im Herbst auch die Begegnung mit Wild, die sich in der Brunftzeit sowie auf Futtersuche befinden und dadurch sehr aktiv unterwegs ist. Auch an Stellen, die nicht durch Wildwechselschilder ausdrücklich als bekannte Gefahrenstellen bekannt sind, muss man in dieser Zeit mit vermehrtem Auftreten von Wild auf der Fahrbahn gerechnet werden.
Erhöhte Aufmerksamkeit (auf reflektierende Augen und verdächtige Bewegungen im Seitenraum achten) in Zusammenspiel mit angepasster Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft sind die besten Mittel, um einer Kollision mit Wildtieren oder auch anderen Hindernissen auf der Fahrbahn zu entgehen. Sollte es doch zu der Situation kommen, dass Tiere sich auf der Fahrbahn befinden und eine Bremsung nicht ausreichend erscheint: keine hektischen Lenkbewegungen durchführen; denn das Abkommen von der Fahrbahn oder Hineinschleudern in den Gegenverkehr hat oftmals folgenschwerere Ausmaße als die Kollision mit Wildtieren.
Wir wünschen allen Verkehrsteilnehmern trotz widriger Verhältnisse und erhöhten Gefahrenmomenten eine gute und vor allen Dingen unfallfreie Fahrt
Ihre Polizei im Weserbergland
Übrigens: der Winter kommt schneller als man denkt. Jetzt schon an Winterreifen und den Reifenwechsel denken.
§ 17 Straßenverkehrsordnung (Auszüge): (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ... Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
§ 3 Straßenverkehrsordnung (Auszug): (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Foto: Polizei