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Mittwoch, 12. Oktober 2016 11:00 Uhr

Wenn ein Kinder- und Jugendstreich zur psychischen Belastung wird - Stadtoldendorfer hofft auf Einsicht der Tatausführenden Wenn ein Kinder- und Jugendstreich zur psychischen Belastung wird - Stadtoldendorfer hofft auf Einsicht der Ta

Stadtoldendorf (mhn). Der Reiz der „Klingelpost“ besteht für Kinder und Jugendliche wohl darin, nicht erwischt zu werden. Oftmals wird diese Form des Streiches daher als Mutprobe durchgeführt. Doch aus einem kleinen Spaß kann schnell großer Ärger und eine hohe Belastung für die Betroffenen werden, wenn sich dieser Akt wiederholt. 

So auch im Fall von H. Müller aus Stadtoldendorf. „Wir werden seit geraumer Zeit von circa drei bis fünf jugendlichen Klingelpostlern – vermutlich im Alter von 15 bis 17 Jahren – heimgesucht“, erklärt der 57 Jahre alte Mann, „sie kommen unregelmäßig, aber immer gegen 22 Uhr und wenn kein KFZ - meine Frau arbeitet Schicht - unter dem Carport steht.“ 

Meist klingeln die Jugendlichen so lange, bis H. Müller kurz davor steht, die Tür zu öffnen. Dieser Akt kann sich auch gut und gerne zwei- bis dreimal am Abend vollziehen, führt Müller weiter aus. „Aber am heutigen Mittwoch-Morgen kamen die Jugendlichen um 5.30 Uhr. Meine Frau hatte Nachtschicht und ich habe mich so erschrocken, weil ich an das Schlimmste gedacht habe. Beispielsweise, dass die Polizei vor der Tür steht und mitteilen muss, dass meiner Frau oder den Kindern etwas passiert ist. Grausam!“, zeigt sich Müller tief geschockt.

Die Serie der Klingelstreiche, die seit circa drei Monaten stattfindet, setzt dem 57 Jahre alten Mann sehr zu. Seit 2010 ist er erwerbsunfähig und gesundheitlich schwer angeschlagen - Herz, Psyche usw. „Bisher habe ich mich noch nicht erholt. Ich leide an einen starken Angina Pectoris“, gibt Müller weiter zu Protokoll.

Das nächste Mal müsse er wohl die Polizei rufen, doch bis die vor Ort sei, seien die Jugendlichen bereits über alle Berge, wirkt Müller etwas überfragt. Vielmehr hofft der Betroffene, der im Ginsterweg wohnt, dass sein Appell von den Jugendlichen gelesen und vernommen wird. Ein Spaß sei kein Problem, aber nicht auf Kosten der eigenen Gesundheit.

Rechtlich kann ein Klingelstreich bei Wiederholung als Ruhestörung bewertet werden und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.

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