Antrag abgelehnt: Der Bürgerentscheid zur Innenstadtfrage am 30. Oktober findet statt
- Details
- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 19. September 2016 22:00
Über die von Rot/Grün beanspruchten Gründe zur Aufhebung des Ratsbeschluss hatte Weser-Ith-News bereits hinreichend geschrieben. UWG, FDP und CDU argumentierten in der heutigen Stadtratssitzung dagegen.
FDP-Ratsmitglied Thomas Bremer argumentiert damit, dass nicht alle 872 abgegebenen Unterschriften zum Bürgerbegehren zwangsläufig gegen den Ratsbeschluss seien. Einige Stimmen könnten auch durchaus als Zustimmung für den Bürgerentscheid gesehen werden, denn: Bei einem Bürgerbegehren dürfen selbstverständlich auch jene unterschreiben, die für oder gegen den Wortlaut des Bürgerentscheids stimmen würden. Somit repräsentiere das vorliegende Bürgerbegehren keinesfalls auch den direkten Bürgerwillen, so seine Ansicht. Bremer fordert, den Bürgerentscheid stattfinden zu lassen, um anschließend den Willen des Bürgers, der sich aus eben dieser Wahl abzeichnen soll, als Maßstab zu nehmen.
UWG und CDU sprechen sich ebenfalls gegen den von der Rot-Grünen Koalition gestellten Antrag aus. Lucian Kubas bezieht sich auf das gute Abschneiden der UWG und FDP bei der Kommunalwahl: „UWG und FDP hatten unter anderem den Antrag auf Umwidmung einiger Straßen in der Innenstadt sowie den Markt zur verkehrsberuhigten Zone in den Rat gebracht. Durch das gute Wählervotum ist zu schließen, dass die Stadtoldendorfer nicht nur ablehnend gegenüber dem Ratsbeschluss sind“, so Kubas.
Die sich bereits zu diesem Zeitpunkt abgezeichnete Mehrheit gegen den SPD/Grüne-Antrag setzte sich anschließend auch in der Abstimmung durch: Mit sieben zu fünf Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Was passiert nun bis zum 30. Oktober? Der Tag des Bürgerentscheids.
Diese Frage stellte sich Andreas Reuker, welcher aus der Sudermann/Reuker-Gruppe für den Antrag zur Aufhebung stimmte.
Stadtdirektor Wolfgang Anders bestätigte, dass bei Bestehen des Ratsbeschlusses bereits Verkehrsschilder bestellt und aufgestellt würden, auch wenn der Bürgerentscheid am 30. Oktober 2016 dann gegen die Öffnung der Fußgängerzone entscheidet. Denn, die Verwaltung sei an den Ratsbeschluss gebunden und werde ihn umsetzen. Die aufgestellten Schilder würden dann, sollten die Bürger Ende Oktober gegen die Öffnung entscheiden, wieder abgebaut werden müssen. An das Ergebnis des Bürgerentscheids wäre die Stadt anschließend zwei Jahre gebunden.
Welche Szenarien könnten nun entstehen? Bürger äußern vor Abstimmung ihre Bedenken.
Helmut Affelt machte vor Sitzungsbeginn deutlich, die „vielen, vielen“ Besucher dieser extra einberufenen Stadtratssitzung vor der Abstimmung zu Wort kommen zu lassen. Zwei große Bedenken hinsichtlich des bevorstehenden Bürgerentscheids konnten sich abzeichnen. Zum einen bestehen Zweifel daran, das für den Bürgerentscheid rechtswirksame Quorum von 25 Prozent erreichen zu können. Für eine nicht ausreichende Wahlbeteiligung wäre ein Bürgerentscheid unwirksam.
Zum anderen gibt es starke Bedenken, die Bürger in Stadtoldendorf bei einem äußerst knappen Ergebnis noch weiter zu entzweien. Ein Wahlergebnis mit einem hauchdünnen Unterschied könne einen noch größeren Zwist unter den Bürgern auslösen. Der Ratsbeschluss solle dementsprechend aufgehoben werden, um ein gemeinschaftliches, ergebnisoffenes Konzept in den Arbeitskreisen zu gewährleisten.
Die Mehrheit des Rates entschied sich jedoch für die Aufrechterhaltung des Ratsbeschlusses vom 8. März dieses Jahres, vorerst. Nun heißt es, besonders auch für die Initiatoren, möglichst viele Stadtoldendorfer zu mobilisieren, um am 30. Oktober 2016 vor die Wahlurne zu treten.