Vorschläge für Neubildung Jugendhilfeausschuss einreichen
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 27. Juni 2016 10:53
Kreis Holzminden (red). Mit der am 1. November 2016 beginnenden neuen Kommunalwahlperiode ist auch der Jugendhilfeausschuss des Landkreises vom gewählten Kreistag neu zu bilden. Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches regelt der Jugendhilfeausschuss alle Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere die Beratung von jungen Menschen und Familien in Problemlagen. Er macht Vorschläge für die Weiterentwicklung und Förderung der Jugendhilfe und befasst sich mit der Jugendhilfeplanung.
In der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Holzminden ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. Demnach gehören zehn stimmberechtigte und zwölf Mitglieder mit beratender Stimme dem Ausschuss an, wobei für jedes stimmberechtigte Mitglied ein Vertreter bzw. eine Vertreterin zu benennen ist. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Hälfte der Sitze von Frauen besetzt wird. Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden direkt vom Kreistag gewählt, mindestens vier davon müssen dem Kreistag selbst angehören. Außerdem sollten sie über Erfahrung in der Jugendhilfe verfügen.
Vier stimmberechtigte Mitglieder sollen von den Trägern der Jugendarbeit und der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden, die mit dem Jugendamt des Landkreises kooperieren. Die nicht dem Kreistag angehörenden stimmberechtigten Mitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben und mindestens 18 Jahre alt sein.
Von großer Bedeutung für die Arbeit des Jugendhilfeausschusses sind auch die zwölf Mitglieder mit beratender Stimme. Aus diesem Grund ist in der Satzung des Landkreises genau festgelegt, welcher Personenkreis im Ausschuss vertreten wird. Neben dem/der Leiter/in des Jugendamtes und dem/der Kreisjugendpfleger/in, die Kraft ihres Amtes vom Kreistag berufen werden, vervollständigen Personen, die folgende Institutionen, Einrichtungen vertreten, den Jugendhilfeausschuss:
- Die katholische und die evangelische Kirche
- Die Landesschulbehörde
- Die Kindertagesstätten
- Das Jugend- oder Familiengericht
- Den Kreissportbund
- Das Polizeikommissariat Holzminden
Daneben werden folgende Personen gesucht:
- Eine Frauenbeauftragte oder in Mädchenarbeit erfahrene Frau
- Eine Interessenvertretung ausländischer Kinder und Jugendlicher
- Ein Sozialarbeiter/in, die/der nicht beim Landkreis Holzminden angestellt ist.
Der Landkreis Holzminden ruft daher die anerkannten Träger der Jugendarbeit und der freien Jugendhilfe sowie die einzelnen Interessenverbände im Kreisgebiet auf, Vorschläge für die Neubildung des Jugendhilfeausschusses zu machen. Die Vorschläge müssen bis zum 16. September 2016 beim Landkreis Holzminden, Dezernat für Jugend und Familie, Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden, schriftlich eingereicht werden. Dabei sind Name, Vorname, Beruf, Alter und Anschrift der benannten Personen anzugeben. Hierzu werden die Institutionen und Einrichtungen auch direkt angeschrieben. Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin des Dezernates für Jugend und Familie, Frau Niegel, Telefon 05531/707-350.