Mordprozess „Hafen“: Staatsanwaltschaft fordert 9 Jahre wegen Totschlags
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Dienstag, 14. Juni 2016 11:12
Die Staatsanwaltschaft plädierte am Dienstagmorgen dafür, den Beschuldigten Martin auf Totschlag zu verurteilen. Damit einhergehend steht die Forderung einer Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Jahren einher. Für die Staatsanwaltschaft ist diese Forderung tat- und schuldangemessen.
Konform mit dieser Forderung geht weitestgehend die Verteidigung von Martin. Einziger Unterschied ist die Höhe der Freiheitsstrafe, die die Verteidigung auf 7 Jahre festsetzen möchte.
Beide Parteien sehen den Paragraphen 63 für nicht erfüllt, wodurch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht erfolgen würde. Die Staatsanwaltschaft verdeutlichte, dass es sich in diesem Fall um ein singuläres Ereignis handele. Eine Wiederholungsgefahr könne nach Meinung der Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgeschlossen werden. Der Strafaufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt würde somit der Unterbringung in der einer psychiatrischen Klinik vorgezogen.
Die Nebenklage sieht hingegen durch die Beweisaufnahme den Vorwurf des Mordes weiter bestätigt und plädiert auf eine Freiheitsstrafe in lebenslanger Höhe.