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Freitag, 08. April 2016 10:42 Uhr

Lärmschutz zum Public Viewing: Die Voraussetzungen für spätere Spiele der Fußball-EM 2016 sind geschaffen Lärmschutz zum Public Viewing: Die Voraussetzungen für spätere Spiele der Fußball-EM 2016 sind geschaffen


Kreis Holzminden/Berlin (rus). Am 10. Juni ist es soweit: „Die Mannschafft“ tritt neben erstmals 24 anderen Nationen auf dem französischen Rasen an und kämpft um den Titel des Fußballeuropameisters. Damit die vielen Fans hierzulande die Spiele auch wieder live und vor allem gemeinschaftlich verfolgen können, wird es vielerorts wieder die inzwischen sehr populären Public Viewings geben.

In diesem Zusammenhang teilte der Deutsche Städte- und Gemeindebund nun mit, soll es auch wieder Ausnahmen beim Lärmschutz geben, damit auch Fußballspiele, die nach 20 Uhr stattfinden, öffentlich auf Großleinwänden unter freiem Himmel gezeigt werden können. Am 23. März bereits habe dazu das Bundeskabinett eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung beschlossen, auf dessen Grundlage die Kommunen im Sommer dann Ausnahmegenehmigungen für die Public-Viewing-Veranstaltungen erteilen können.

Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel sei bei Europa- und Weltmeisterschaften mittlerweile Tradition. „Daher wird es auch in diesem Jahr eine eigene Verordnung für das sogenannte Public Viewing geben. Dadurch sind Ausnahmen beim Lärmschutz möglich, gleichzeitig stellen wir einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner sicher. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden“, so Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun also den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. Hierbei berücksichtigen die Kommunen etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen.

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat zwar noch zustimmen, doch mit Widerstand rechnet niemand. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt indes die für die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich vorgesehene Änderung der Public Viewing-Verordnung. „Das öffentliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört bei einem herausragenden Ereignis wie der Fußball-Europameisterschaft dazu. Sie stärkt das Gemeinschaftserlebnis und damit auch das Miteinander unterschiedlicher sozialer Schichten und Kulturen in unseren Städten und Gemeinden“, so der kommunale Spitzenverband.

Foto: rus

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