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Montag, 04. April 2016 13:54 Uhr

Zu warme Temperaturen: Kaminofen drückt Rauch direkt in den Keller Zu warme Temperaturen: Kaminofen drückt Rauch direkt in den Keller


Stadtoldendorf (rus). Einen gehörigen Schrecken bekamen die Bewohner eines Wohnhauses im Bruchhof am Sonntagabend, als sie plötzlich Brandgeruch in ihrem Haus feststellten. Ein Blick in den Keller verhieß nichts Gutes, denn dieser war bereits mit dichtem Qualm gefüllt.

Da die Bewohner im Keller weder Brandherd noch Feuerschein und auch nicht die genaue Ursache feststellen konnten, alarmierten sie folgerichtig die Feuerwehr. Diese rückte schließlich am Abend mit rund 20 Einsatzkräften an und konnte mit einem Trupp unter Atemschutz schnell die Ursache finden. Offenbar durch die warmen Temperaturen am Tag schaffte es der am Abend entzündete Kaminofen im Haus nicht, den Qualm des brennenden Ofenfeuers ordnungsgemäß nach oben ins Freie zu befördern. Stattdessen drückte der Rauch nach unten in den Keller, wo er sich offenbar zunächst unbemerkt durch eine Wartungsklappe des Schornsteines den Weg in die Kellerräume bahnen konnte, bis schließlich Brandgeruch im Haus wahrnehmbar war.

Unter Atemschutz war die Ursache durch die Freiwillige Feuerwehr Stadtoldendorf schnell gefunden und eine Abluftöffnung geschaffen, damit der Qualm abziehen konnte. Mittels eines Hochdrucklüfters haben die Einsatzkräfte schließlich den Keller wieder vom Rauch befreit. Einzig und allein einen leichten Brandgeruch werden die Bewohner wohl auch in einigen Tagen noch feststellen können. Während beide Bewohner nach dem Einatmen von Brandrauch vor Ort vorsorglich noch vom Rettungsdienstpersonal untersucht wurden, allerdings nicht mit ins Krankenhaus mussten, entstand am Wohnhaus vermutlich nur geringer Sachschaden.

Generell sollten Bewohner bei Brandgeruch im Haus sowie auch nach einem selbst gelöschten Kleinfeuer stets die Feuerwehr rufen. Diese rückt nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle an, um ggfs. mittels Wärmebildkamera die Wohnung noch einmal zu überprüfen oder weitere Maßnahmen einzuleiten. Jene Einsätze sind über das Nds. Brandschutzgesetz abgesichert und werden den Bettroffenen in der Regel nicht in Rechnung gestellt, sofern es sich nicht um einen böswilligen bzw. absichtlichen Alarm handelt.


Fotos: Feuerwehr

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