Montag, 25.11.2024
Donnerstag, 21. Januar 2016 09:30 Uhr

WEISSER RING warnt vor K.O.-Tropfen zur Karnevals- und Fastnachtszeit WEISSER RING warnt vor K.O.-Tropfen zur Karnevals- und Fastnachtszeit

Region (red). „Machtlosigkeit wird gezielt ausgenutzt.“ WEISSER RING warnt vor K.O.-Tropfen zur Karnevals- und Fastnachtszeit Schwindel, Übelkeit, außer Gefecht – der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, warnt zur Karnevals- und Fastnachtszeit vor K.O.- Tropfen. „Oft bedienen sich Täter der lockeren Partyatmosphäre und der damit verbundenen alkoholbedingten Enthemmung, um ausgemachten Opfern K.O.-Tropfen ins Getränk zu mischen und sie willenlos zu machen“, warnt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Danach sei es ein Leichtes, die Opfer auszurauben oder sie zu vergewaltigen. „Machtlosigkeit wird gezielt ausgenutzt“, so Biwer.

Die Wirkung von K.O.-Tropfen zeigt sich oft bereits zehn bis 20 Minuten durch Schwindelgefühlen, Übelkeit und Schläfrigkeit. Weitere Folgen sind Willenlosigkeit, das Verharren in einem Dämmerzustand oder auch Bewusstlosigkeit. Häufig hat das Opfer von Beginn der Wirkung der Tropfen bis zum Nachlassen keinerlei Erinnerung mehr an Geschehenes. Biwer weist darauf hin, dass das öffentliche Problembewusstsein beim Thema K.O.-Tropfen mit der Zeit zwar gewachsen ist. Sie warnt aber auch: „Nach wie vor gibt es in diesem Kriminalitätsbereich große Dunkelfelder. Denn es ist schwierig, hier Vorgänge überhaupt richtig zu erfassen.“ Zum einen liege das an der geringen Zeit der Nachweisbarkeit von K.O.-Tropfen.

Zum anderen aber auch an der Tatsache, dass der Begriff unterschiedliche Substanzen mit vergleichbarer Wirkung vereine – darunter geruchsarmer Alkohol, aber auch bestimmte Medikamente und Drogen. Die Bundesgeschäftsführerin rät, im Party-Trubel das eigene Getränk nie aus den Augen zu verlieren und es gegebenenfalls unausgetrunken stehen zu lassen. Auch sollten keine offenen Getränke von Unbekannten angenommen werden.

Wer beim Feiern plötzlich ein Gefühl von Schwindel und Übelkeit bemerkt, sollte sich Hilfe holen und sich an Freunde, Bekannte oder auch das Personal wenden. Es sollte nicht gezögert werden, die Party, den Club oder auch die feiernde Menschenmenge sofort zu verlassen – am besten gemeinsam mit Vertrauenspersonen. Besteht konkreter Verdacht, Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, sollte unbedingt ein Arzt oder die Ambulanz eines Krankenhauses angesteuert werden „Kommt es auf schnelle Hilfe an, ist es im Zweifel auch immer gut, die Notrufnummern 110 oder 112 parat zu haben“, betont Biwer. Unterstützung biete auch das bundesweite und kostenlose Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter der Rufnummer 116 006.

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