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Sonntag, 27. Dezember 2015 11:41 Uhr

Neue Gesetze, Verordnungen und Regeln: Das ändert sich 2016 Neue Gesetze, Verordnungen und Regeln: Das ändert sich 2016



Kreis Holzminden (rus). Nur noch wenige Tage steht das Jahr 2015 auf dem Datumsstempel, Grund genug, auch einmal einen Blick nach vorne zu werfen auf das bevorstehende Jahr. In vielen Bereichen wird sich 2016 etwas ändern in Deutschland, denn der Gesetzgeber war fleißig. Wir geben einen kleinen Einblick in die Änderungen 2016, die längst keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben wollen.

Rund ums Auto: Steuer, Plakette und mehr
Ab 2016 gibt es eine neue Regelung der Kfz-Steuer für Elektroautos: Nur noch fünf Jahre anstatt vorher zehn sind sie steuerbefreit. Die Farben der TÜV-Plaketten für die Hauptuntersuchung ändern sich ebenfalls: Ab Januar dürfen nur noch Braun, Grün und Rosa unterwegs sein, sagt die Dekra. Wer hier Fristen überzieht, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen, bei mehr als zwei Monaten Verzug steht sogar eine tiefergehende HU mit weiteren Kosten an.


Motorräder sollen sauberer werden: Alle neuen Zweiräder, die ab Januar eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Weiterhin müssen neue Motorräder fortan auch über ABS und ein Kombi-Bremssystem verfügen – alte Zweiräder müssen aber nicht nachgerüstet werden. Die Sicherheitsorganisation Euro NCAP, die bei Neufahrzeugen Crashtests durchführt und diese nach Punkten bewertet, nimmt ab Januar 2016 auch eine Fußgängererkennung in ihre Bewertung mit auf. Ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h müssen die Verletzungen von Fußgänger merklich vermindert werden.

Heizung, Wohngeld und neue Förderungen: Rund um Haus und Hof
Für Heizungen, die 15 Jahre und älter sind, gibt es ab 1. Januar ein Energielabel, was über den jeweiligen Effizienzstatus des Heizkessels informieren soll. Angebracht werden darf das Label durch bestimmte Energieberater, Schornsteinfeger und Heizungsinstallateure. Passend dazu wird es für Sanierer besser, nämlich wenn sie auf ein Förderprogramm der KfW-Förderbank bauen wollen. Diese erweitert Anfang des Jahres ihr Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“: 15 Prozent Investitionszuschuss oder zinsverbilligte Kredite sind drin. Auch gibt es 2016 mehr Wohngeld: Fast alle Empfänger erhalten ohne Antrag ein höheres Wohngeld, viele weitere haushalte erhalten durch die Reform erstmals wieder einen Wohngeldanspruch.

Steuer, Kindergeld und Hartz IV
Das Kindergeld wird 2016 um zwei Euro je Monat erhöht. Damit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro sowie für alle weiteren Kinder jeweils 221 Euro vom Staat. Auch der Kinderfreibetrag steigt im kommenden Jahr, ebenso das Bafög. Neben dem Bafög ist es auch möglich, bis zu 450 Euro hinzu zu verdienen. Hier werden die Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben. Deutlich weniger gibt es ab dem 1. Januar für Hartz IV-Bezieher: Die Sätze werden um bis zu fünf Euro angehoben. Daneben steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 8.652 Euro an, was besonders bei Geringverdienern für eine Entlastung sorgen wird. Doch daneben wird es in der Sozialversicherung wieder teurer, wenn 2016 die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, ansteigt.

Änderungen in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, steigt von 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gilt für Angestellte ab 2016 eine Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro Jahreseinkommen. Erst nach Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.

Auch der Wechsel von Gesetzlicher in die Private Krankenversicherung soll erleichtert werden: Die Versicherer sollen Anfragen schneller bearbeiten und eine Auswahl an Tarifen anbieten. Die Kosten für die GKV werden 2016 oftmals teurer: Im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte steigen die Beiträge. Ein Wechsel ist zwar nach 18 Monaten Mitgliedschaft möglich, sollte allerdings überlegt sein.

Nachrüstpflicht für Rauchmelder läuft ab
Mehrfach haben wir bereits über das Thema berichtet, nun wird die Schlinge enger gezogen. Die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in niedersächsischen Gebäuden läuft mit dem Jahreswechsel ab – die Warnmelder sind damit Pflicht in Neu- und auch Altbauten. Wer der Nachrüstpflicht dauerhaft nicht nachkommt, begeht ab 2016 nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern verletzt unter Umständen auch eine Obliegenheitspflicht seiner Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Diese Obliegenheiten beschreiben, was der Versicherte zu tun hat, nämlich unter anderem auch rechtliche Vorschriften einzuhalten. Tut er das nicht, könnte er damit eine vertragliche Obliegenheit verletzen und der Versicherer im Schadenfall seine Entschädigung kürzen. Ausgestattet werden sollten übrigens alle Kinderzimmer, Schlafräume sowie die dazugehörigen Fluchtwege (Flure).

Bank und Co: IBAN löst Kontonummer und Bankleitzahl ab
Die IBAN hat längst Einzug in unseren Tagesablauf gehalten, auch wenn sich viele noch nicht ganz an die 34 Stellen lange „International Bank Account Number“ gewöhnt haben. Ab 1. Februar 2016 gilt sie nur noch – die gute alte Kontonummer ist dann verschwunden. Auch die Angabe der BIC, die als Identifikation des Kreditinstitutes gilt, wird dann nicht mehr notwendig sein.

Das und vieles mehr ändert sich mit dem Jahreswechsel. Auch auf der Onlinezeitung wird es 2016 wieder Nachrichten und Aktuelles rund um die Uhr geben. Zudem feiern wir im kommenden Jahr unser 5-jähriges Bestehen – hierzu wird es tolle Überraschungen geben, man darf also gespannt sein. Für das neue Jahr wird zudem ein neues Online-Portal an den Start gehen, was die Region verändern und Teil des täglichen Lebens vieler Menschen werden wird. Was genau das sein soll, wird noch nicht verraten.

Fotos: Weser-Ith News Archiv

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