Montag, 25.11.2024
Mittwoch, 09. Dezember 2015 13:10 Uhr

Brauchbares bei der Sperrmüllabfuhr? Warum man Möbel am Straßenrand nicht einfach mitnehmen darf Brauchbares bei der Sperrmüllabfuhr? Warum man Möbel am Straßenrand nicht einfach mitnehmen darf


Kreis Holzminden (rus). Dieser Tage rollen die Sperrmüllfahrzeuge der Abfallwirtschaft Holzminden wieder durch Teile des Landkreises und sammeln alte Schränke, Tische und weitere nicht mehr benötigte Gegenstände ein. Manche Stücke sind teilweise aber noch so gut erhalten, dass sie mitunter durchaus noch gebrauchsfähig sind. Dies lockt viele private und teils auch gewerbliche Sperrmüllsammler an, die sich unter den an den Straßenrand gestellten Möbeln wie auf einem Basar bedienen. Doch dürfen sie das überhaupt? Ein klares Nein gibt es dazu von der Abfallwirtschaft.

Zwar gilt grundsätzlich, dass herrenlose Sachen einfach durch jeden mitgenommen werden dürfen, doch beim Sperrmüll stimmt diese Aussage nicht immer. Ganz im Gegenteil, in manchen Fällen muss sogar Strafe gezahlt werden. Auch wenn es also im Sperrmüll noch viel Brauchbares zu entdecken gibt, frei bedienen bis der Müllwagen kommt darf man sich oftmals nicht. Im Gesetz gibt es eine einfach klingende Regel dazu: „Eine herrenlose bewegliche Sache darf generell jeder mitnehmen und wird dadurch zum Eigentümer“. Wer also die Vorschrift aus den Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 958 Abs. 1 BGB) liest, könnte durchaus meinen, man dürfe beim Sperrmüll mitnehmen, was einem gefällt. Doch erste Probleme treten spätestens dann auf, wenn beispielsweise so mancher Eigentümer gar nicht möchte, dass sein früherer Besitz, der ja eigentlich nun für den Müll bestimmt ist, in fremden Händen landet. Los geht das bei persönlichen Erinnerungsstücken und hört bei einem vielleicht mit alten Fotoalben gefüllten Sperrmüllsäcken längst nicht auf.

Doch neben Ansprüchen des Ex-Eigentümers will auch der Müllentsorger noch ein Wörtchen mitreden und Anspruch auf die herausgestellten Gegenstände erheben. Denn schließlich gehören jene Möbelstücke nun der Müllabfuhr, die allesamt durch sie eingesammelt werden, wenn nicht vorher jemand sie durchwühlt oder mitnimmt. In manchen Landkreisen und Entsorgungsgebieten ist daher auch in der Satzung der Müllabfuhr geregelt, dass der an die Straße gestellte Sperrmüll dem Entsorgungsbetrieb gehört. Dann handelt es sich um eine Eigentumsübertragung und nicht um „herrenlos“ stehen gelassene Gegenstände. Schon das bloße Durchwühlen des Sperrmülls an der Straße kann dann bereits als Ordnungswidrigkeit gelten, denn es handelt sich dabei schließlich um fremdes Eigentum. Ähnlich verhält es sich beispielsweise auch, wenn jemand für eine karitative Organisation alte Sachen vor die Tür stellt, etwa Kleidungsstücke oder Schuhe. Dann handelt es sich ebenfalls um eine Eigentumsübereignung - wer da einfach etwas mitnimmt, kann wegen Diebstahls bestraft werden.

Tatsächlich gibt es auch im Landkreis Holzminden eine derartige Regelung, die es verbietet, den Sperrmüll an der Straße anzutasten. Denn in § 12 Abs. 6 der Abfallentsorgungssatzung heißt es: „Mit der Bereitstellung des Sperrmülls gehen die gesammelten Abfälle in das Eigentum der AWH über“. Demnach handelt ordnungswidrig, wer den bereitgestellten Sperrmüll durchsucht oder an sich nimmt: „Unbefugten ist es nicht gestattet, bereitgestellte Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen“, heißt es in der Satzung dazu weiter. Mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße kann diese Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Landkreis jenen Personen auf die Schliche kommt. Auch wenn es in den meisten Fällen der Abfallwirtschaft kaum möglich sein wird, die Täter zu entlarven, ist ein Durchwühlen oder freies Bedienen des an der Straße stehenden Sperrmülls im Landkreis Holzminden nicht erlaubt.

Die Abfallentsorgungssatzung gibt es im vollen Wortlaut an dieser Stelle.

Foto: rus

Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite. Hier erfahren Sie mehr über unseren Datenschutz.

Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite