Diphtherie-Verdacht in Notunterkunft Delligsen
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 23. November 2015 15:22
Die Schutzmaßnahmen wurden amtsärztlich noch am Freitagabend mit dem Zentrum für Gesundheits- und Infektionsschutz im Landesgesundheitsamt in Hannover abgestimmt und eingeleitet. Amtsärztlich begleitet wurde den haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie den „engen Kontaktpersonen“ der Notunterkunft Delligsen vorsorglich eine Chemoprophylaxe mit einem Antibiotikum angeboten. Darüber hinaus besteht vor Ort ein Impfangebot, falls die letzte Diphtherie-Auffrischimpfung länger als fünf Jahre zurückliegt. Im Falle einer unvollständigen oder fehlenden Grundimmunisierung soll diese vervollständigt bzw. vorgenommen werden. Epidemiologisch wichtig sind „enge Kontaktpersonen“, die vor Ort ermittelt wurden.
Dies sind jene Personen, die während der Ansteckungsfähigkeit engen face-to-face-Kontakt zu dem Patienten hatten. Bei der Diphtherie handelt es sich um eine weltweit verbreitete bakterielle Infektionskrankheit. Seit Einführung der Schutzimpfung ist sie in Europa deutlich zurückgegangen. Am häufigsten ist die Rachen- und Kehlkopfdiphtherie. Der klassische Erreger der Diphtherie ist das Bakterium Corynebacterium diphtheriae. Es sondert ein Diphtherietoxin ab, das andere Organe (z.B. den Herzmuskel oder auch motorische Nerven) schädigen können. Der Mensch ist das einzige epidemiologisch relevante Erregerreservoir.
Die Übertragung erfolgt beim Rachenbefall durch Tröpfcheninfektion mit der Atemluft bei nahem face-to-face-Kontakt zu einem Erregerträger. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Tage. Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange der Erreger nachweisbar ist. In der Regel betrifft dies bei Unbehandelten einen Zeitraum von zwei Wochen, selten mehr als vier Wochen, bei antibakterieller Behandlung nur zwei bis vier Tage. Der beste Schutz gegen Diphtherie ist die Schutzimpfung. Entsprechend den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sollte die Diphtherie-Impfung bei allen Personen ohne ausreichenden Impfschutz (d.h. bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder wenn die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt) durchgeführt werden.
Foto: kp