Montag, 25.11.2024
Donnerstag, 19. November 2015 10:37 Uhr

Lesermeinung: Doppelte Müllgebühren – wie lang muß eine Schamfrist sein? Lesermeinung: Doppelte Müllgebühren – wie lang muß eine Schamfrist sein?

Zwei Jahre reichen da nicht aus. So viel Dummheit und Unfähigkeit bleiben lange im Gedächtnis. Sicher wird Ihnen, liebe/r Leser/in, noch in Erinnerung sein, dass die kommunale Verwaltung in Holzminden den alten Müllentsorgungsvertrag mit Hameln nicht kündigte, aber mit Bremen einen neuen abgeschlossen hat. Die Aussage, dass das auf die Müllgebühren keinen Einfluß hat, ist heute mit der Übersendung des neuen Müllkalenders, widerrufen worden.

Es ist bekannt, dass auch von Hameln Nachforderungen wegen zu geringer Einliefermenge gestellt wurden – Bremen musste doch auch etwas abbekommen…. Der Versuch, durch eine Änderung der Behältergrößen und 4-wöchigen Abholintervall eine Gebührenerhöhung „durch die kalte Küche“ durchzubekommen, ist an der Wachsamkeit der Bürger gescheitert.

Jetzt, zwei Jahre nach dem Desaster, ein neuer Vorstoß – die Gebühren werden um 15,38 % erhöht, die Grundgebühr sogar um 22,64 %, um die Fehler von kommunalen Angestellten „auszubügeln“. 

Wenn man 23.000 Haushalte zugrunde legt, ergibt die Erhöhung der Grundgebühr ein Plus von € 276.000,00. Bei einer durchschnittlichen Behältergröße von 80 Liter werden für den Fehlerausgleich jährlich € 368.000,00 erwirtschaftet, das ergibt € 644.000,00. Somit kann in etwas mehr als 2 Jahren die Schlamperei/Dummheit ausgeglichen sein.

Sicher wird die Landeskartellbehörde Niedersachsen an diesen Vorgängen interessiert sein, wenn sie erst einmal mit dem Wasserverband Ihtbörde abgeschlossen haben. Da ich für die Dummheit und Schlamperei Anderer nicht eintreten will, werde ich die alten Müllgebühren weiter bezahlten!

Hilde Nott, Stadtoldendorf

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu Kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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