Neue Chance für die IGS Bodenwerder
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Dienstag, 04. August 2015 18:01
Nach dem Errichtungsbeschluss des Kreistages vom 08.12.2014 für die IGS Bodenwerder erteilte die niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) mit Bescheid vom 23.02.2015 gem. § 106 NSchG die Genehmigung zur Errichtung einer IGS mit den Klassen 5 bis 10, beginnend mit Klasse 5, am Standort Bodenwerder, bei gleichzeitiger auslaufender Aufhebung der Oberschule.
Am Mittwoch, 24.06.2015, endete die Anmeldefrist für die IGS Bodenwerder. Über das Anmeldungsergebnis von 34 Schülerinnen und Schülern wurde die Außenstelle der NLSchB in Holzminden telefonisch am Montag, 29.06.2015, unterrichtet.
Alle Anmeldezahlen für den 5. Jahrgang an den weiterführenden Schulen, auch die für die IGS Bodenwerder, wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 02.07.2015 bekanntgegeben. Mit Zeitungsmeldungen vom 03.07.2015 wurde sowohl im Täglichen Anzeiger Holzminden als auch in der Deister-Weser-Zeitung darüber berichtet, dass für die IGS Bodenwerder nur 34 Anmeldungen vorliegen.
Am 23.07.2015 um 10:47 Uhr (auf dem Postweg am 30.07.2015) ging der teilweise Widerruf der IGS-Genehmigung dem Landkreis per Fax zu. Die ursprüngliche Genehmigungsverfügung der NLSchB vom 23.02.2015 wurde wie folgt geändert:
„1. Die Genehmigung zur Errichtung einer dreizügigen IGS in Bodenwerder unter gleichzeitiger auslaufender Aufhebung der Oberschule Bodenwerder zum Schuljahr 2015/2016 wird widerrufen.
2. Die Genehmigung zur Errichtung einer dreizügigen IGS in Bodenwerder unter gleichzeitiger auslaufender Aufhebung der Oberschule Bodenwerder zum Schuljahr 2016/2017 wird erteilt, wenn mir bis zum 31.05.2016 die Anmeldung von mind. 72 SuS zum Schuljahr 2016/2017 nachgewiesen wird. Für die folgenden neun Schuljahre ist mir eine aktuelle Prognose der Schülerzahlen vorzulegen.“
Um die Rechtsposition zu wahren, reichte der Landkreis Holzminden am 26.07.2015 dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Hannover ein und beantragte die Aufhebung der sofortigen Vollziehung.
Am 24.07.2015 fand ein Gespräch in der Oberschule Bodenwerder statt, an dem Vertreter/innen der NLSchB, Außenstelle Holzminden, der Oberschule Bodenwerder, des Landkreises und der Vorsitzende der Planungsgruppe teilnahmen - zeitweise auch politische Vertreter/innen der Stadt und der Samtgemeinde Bodenwerder.
Das Gespräch diente dazu, die sich neu darstellende Situation zu betrachten und notwendige Schritte zu erörtern. Noch am selben Tage, dem 24.07.2015, wurde an die Erziehungsberechtigten der an der IGS angemeldeten Schülerinnen und Schüler ein Informationsschreiben versandt.
Mitgeteilt wurde, dass im kommenden Schuljahr möglicherweise die Schulform Oberschule und nicht eine IGS geführt wird. Allerdings würden die vorgestellten Klassenlehrerteams, die Klassenzusammensetzungen, die Einschulungsfeier und der Ablauf der Einführungstage verlässlich bestehen bleiben. Darüber hinaus lasse sich die pädagogische Arbeit aus der IGS/Planungsgruppe auf Grund großer Gemeinsamkeiten beider Schulformen sehr gut in die Oberschulklassen übertragen.
Die Eltern wurden mit dem Schreiben darauf hingewiesen, dass ihre Kinder an der Oberschule aufgenommen würden, sofern bis zum 20.08.2015 keine anderen Wünsche geäußert werden.
Am 03.08.2015 fand in Hannover ein Gespräch statt, an dem Vertreter/innen der NLSchB (u.a. der Präsident Ulrich Dempwolf), des niedersächsischen Kultusministeriums (MK) sowie des Landkreises (Landrätin Angela Schürzeberg und der Bereichsleiter Bildung und Kultur Hermann Schütte) teilnahmen. Sowohl das MK als auch die NLSchB baten darum, dass der Landkreis Holzminden die Erhebung seiner Klage beim Verwaltungsgericht überdenkt. Eine IGS mit nur 34 (inzwischen 35) Schülerinnen und Schüler könne keinesfalls an den Start gehen. Dies sei weder schulorganisatorisch noch schulfachlich zu vertreten.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Schulbehörde dem Landkreis Holzminden durch den teilweisen Widerruf bereits entgegen gekommen sei. Die IGS Bodenwerder bekäme eine neue Chance zum Schuljahr 2016/2017. Die Phase dahin werde die NLSchB den Landkreis durch aktive fachliche Beratung unterstützen. Es werde jedoch auch vom Schulträger erwartet, dass er unter Berücksichtigung der rückläufigen Schülerzahlen in seinem Gebiet strukturelle Veränderungen vornehme, durch die die Mindestschülerzahl von 72 Schülerinnen und Schüler am Standort Bodenwerder erreicht werden könne.
Noch am selben Tag, dem 03.08.2015, wurde im Rahmen einer Kreisausschusssitzung die Rücknahme der Klage vereinbart. Dieses erfolgte dann beim Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 04.08.2015.
Nun gilt es offensiv daran zu gehen, bei den Eltern für den erfolgreichen Start einer IGS am Schulstandort Bodenwerder im Schuljahr 2016/2017 zu werben. Landkreis und NLSchB stellen sich dieser Herausforderung sehr gern.
Möglichst noch in den Sommerferien soll es unabhängig vom weiteren Verlauf ein Gespräch mit den Eltern der Kinder geben, die zum Schuljahr 2015/2016 Ihre Kinder für die Schulform IGS angemeldet hatten. Dort wird Landrätin Angela Schürzeberg versuchen, in einem persönlichen Gespräch noch einmal die vergangenen Ereignisse zu resümieren.
Foto: ro