Samstag, 25. Juli 2015 08:38 Uhr
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeldgesetz
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Samstag, 25. Juli 2015 08:38
Auch das Bundesministerium hat der Landkreisverwaltung, die für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes zuständig ist, keine Informationen zum Umgang mit den bereits bewilligten Leistungen bzw. den gestellten Anträgen gegeben. Der Landkreis Holzminden bittet, alle betroffenen Eltern von Anfragen abzusehen. Sobald konkrete Verfahrensregelungen vorliegen, werden wir informieren.
Bild: Landkreis Holzminden