Montag, 25.11.2024
Samstag, 25. Juli 2015 08:38 Uhr

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeldgesetz Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeldgesetz

Holzminden (red). Das niedersächsische Sozialministerium hat auf seiner Internetseite lediglich die nachstehende Information zum weiteren Verfahren bei den Leistungen nach dem Betreuungsgeldgesetz gegeben. „Mit Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelungen des Betreuungsgeldgesetzes mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sind. Somit können Anträge nach diesem Gesetz nicht mehr gestellt werden.“

Auch das Bundesministerium hat der Landkreisverwaltung, die für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes zuständig ist, keine Informationen zum Umgang mit den bereits bewilligten Leistungen bzw. den gestellten Anträgen gegeben. Der Landkreis Holzminden bittet, alle betroffenen Eltern von Anfragen abzusehen. Sobald konkrete Verfahrensregelungen vorliegen, werden wir informieren.

Bild: Landkreis Holzminden

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