IGS-Fragebögen: Ist die Schulform IGS wirklich gewünscht? Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt die Veröffentlichung der Fragebögen
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Mittwoch, 26. März 2014 23:20
Der Inhalt des Fragebogens stand bei der Ausschusssitzung im Mittelpunkt. „Wir machen eine Orientierungsbefragung, in der wir feststellen wollen, ob eine IGS im Kreis Holzminden erwünscht ist“, stellte Landrätin Angela Schürzeberg klar. Dies wird mit zwei unterschiedlichen Fragebögen getan, die sich an die jeweiligen Eltern in allen Mitgliedsgemeinden des Kreises richten, deren Kinder ab dem Schuljahr 2014/2015 schulpflichtig werden und an Eltern, deren Kinder zurzeit die Schuljahrgänge 1 bis 3 in den Grundschulen besuchen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und die Auswahl der jeweiligen Schule hat keine rechtsverbindliche Anmeldung des Kindes zur Folge.
Ein Fragebogen für den Nordkreis, einen für den Süden
Bei dem ersten Fragebogen handelt es sich um die Nordregion des Landkreises, der sich an die Eltern aus der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, aus Bodenwerder-Polle und aus dem Flecken Delligsen richtet. Hier werden die Eltern gefragt, ob sie ihr Kind nach Beendigung der Grundschule voraussichtlich an einer IGS oder an einer bestehenden Haupt-, Real- oder Oberschule bzw. an einem Gymnasium anmelden würden. Um den Eltern einen Überblick über das Thema IGS zu verschaffen, sind in den Samtgemeinde bzw. dem Flecken Delligsen jeweils weitere Informationsveranstaltungen geplant. Der zweite Fragebogen richtet sich an die Eltern, deren Kinder in der Stadt Holzminden und in den Samtgemeinden Bevern und Boffzen zur Schule gehen. Sie werden gefragt, ob sie Interesse an der Schaffung des Angebotes einer IGS hätten und ob sie ihre Kinder dort anmelden würden. Da die Priorität der Schaffung einer IGS allerdings gemäß dem Kreistagsbeschluss im Nordkreis liegt, wird es im Südkreis vorerst keine Informationsveranstaltung geben, sodass die Eltern hier lediglich auf Grundlage des Schreibens entscheiden oder durch Nachfrage in der Kreisverwaltung nähere Informationen erhalten können.
Würden Eltern ihre Kinder auch in fremde Samtgemeinden schicken?
Bei den Fragebögen wurde während der Sitzung oft diskutiert, ob nicht gegebenenfalls auch gefragt werden solle, ob Eltern, sofern sie sich für die IGS entscheiden würden, ihr Kind auch in einer anderen Samtgemeinde, beispielsweise von Eschershausen auch nach Bodenwerder zur Schule schicken würden. Doch man verständigte sich schließlich darauf, dass es sich zunächst erst einmal nur um eine Orientierungsbefragung handele und öffentlich nach der Abgabe die ermittelten Ergebnisse dann erst weiter diskutiert werde. Und erst danach könnte ein weiterer Fragebogen folgen. Für die Einrichtung einer IGS ist mindestens eine Dreizügigkeit mit 72 Schülern notwendig, um die Schulform genehmigungsfähig durchsetzen zu können.
Beide Fragebögen werden in der Zeit vom 23. Bis 25. April verschickt und sollen bis zum 31. Mai von den Eltern ausgefüllt an den Landkreis zurückgeschickt werden. Am 25. Juni schließlich sollen die Ergebnisse dann im Ausschuss für Bildung und Sport offengelegt werden. Frühestens im Sommer 2015 könnte schließlich die Schulform IGS an den drei genannten Schulstandorten an den Start gehen.
Fotos: mm