Freitag, 22.11.2024
Freitag, 19. Juli 2013 06:02 Uhr

Pflegezustand von Wahlgrabstätten - Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf informiert Pflegezustand von Wahlgrabstätten - Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf informiert

Samtgemeinde (r). Gemäß § 20 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf müssen alle Grabstätten so gestaltet so an die Umgebung angepasst werden, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung, sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und seiner Gesamtanlage gewahrt werden. Grabstätten auf den Friedhöfen müssen dauernd ordnungsgemäß gepflegt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, wird die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht an den Grabstätten ohne Entschädigung entziehen. Den Nutzungsberechtigten der o.g. Wahlgrabstätten wird das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen, da sie der Herrichtung und Pflege nicht nachkommen.

Da die Nutzungsberechtigten der Wahlgrabstätten

Friedhof Dielmissen

Feld

Nr.

Reihe

Name

Vorname

VIII

37

2

Müller

Luise


38


Müller

Otto

Friedhof Eschershausen-Alt

Feld

Nr.

Reihe

Name

Vorname

I

467

2

Schrader

Marie


467


Schrader

Hermann


467


Schrader

Margaretha

Friedhof Scharfoldendorf

Feld

Nr.

Reihe

Name

Vorname

V

71

5

Gerlach

Anna


72


Gerlach

Fritz

V

103

7

Sander

Otto


104


Sander

Helene

Friedhof Eschershausen-Neu

Feld

Nr.

Reihe

Name

Vorname

VII

920

2

Hausmann

Ida


921


Hausmann

Bruno

XIII

1640

12

Knoke

Ella


1641


Brinkmann

Adolf

XIII

1616

11

Lürig

Frieda


1617


Lürig

Hermann

XIII

1622

11

Düe

Ernst


1623


Düe

Elli

XIII

1440

5

Range

Eduard


1441


Range

Friederike

XIV

1774

5

Voges

Karl


1775


Voges

Käthe

XIX

793

6

Dörries

Minna


794


Dörries

Heinrich

XIX

801

7

Niebecker

Heinrich


802


Niebecker

Martha

XIX

825

8

Reichel

Pauline


826


Reichel

Josef






Friedhof Deensen

Feld

Nr.

Reihe

Name

Vorname

IX

15

5

Diekmann

Robert


16


Diekmann

Hedwig

IX

13

5

Remke

Auguste


14


Remke

Hermann

XI

5

2

Unbekannt

ohne Stein


6


nur

Einfassung

nicht bekannt sind, wird hiermit gemäß §1 des Niedersächsischem Verwaltungszustellungs-gesetz (NVwZG) vom 23.02.2006 (Nds.GVBl. Nr. 6/2006 S.72) in Verbindung mit §10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBL. I S. 2354), jeweils in der z.Zt. gültigen Fassung, öffentlich zugestellt.

Gemäß § 20 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf müssen alle Grabstätten so gestaltet so an die Umgebung angepasst werden, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung, sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und seiner Gesamtanlage gewahrt werden. Grabstätten auf den Friedhöfen müssen dauernd ordnungsgemäß gepflegt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, wird die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht an den Grabstätten ohne Entschädigung entziehen.

Den Nutzungsberechtigten der o.g. Wahlgrabstätten wird das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen, da sie der Herrichtung und Pflege nicht nachkommen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts einzulegen.

(Text: Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf & Foto: rus)

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