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Donnerstag, 26. Mai 2016 22:19 Uhr

Gegen den Ratsbeschluss: 444 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Verkehrsregelung Innenstadt“ Gegen den Ratsbeschluss: 444 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Verkehrsregelung Innenstadt“


Stadtoldendorf (rus/red). „Wir haben heute das Bürgerbegehren "Verkehrsregelung Innenstadt" in Stadtoldendorf der zuständigen Verwaltung angezeigt“, wendet sich Torsten Maiwald an die Redaktion der Weser-Ith News. Maiwald ist einer von drei benannten Vertretern, die jetzt in Stadtoldendorf auf Unterschriftenfang gehen wollen. Ihr Ziel: Den Ratsbeschluss vom 08. März 2016 zur Öffnung der Innenstadt für den Fahrzeugverkehr zu kippen.

Sind Sie dafür, dass die bisherigen - vor dem Ratsbeschluss vom 08.03.2016 bestehenden - Verkehrsregelungen für den Marktplatz, die Kellerstraße und die Teichtorstraße beibehalten werden?

Mit dieser Fragestellung wenden sich die Verantwortlichen Torsten Maiwald, Heidi Kopp und Tarac Philips an die Stadtoldendorfer Bürger. Sie wollen bezwecken, dass die Innenstadt eben nicht wie vorgesehen für den Autoverkehr geöffnet wird. Den derzeitigen Zustand wollen sie zunächst beibehalten und nach anderweitigen Lösungen suchen, um eine Belebung der Innenstadt zu erreichen. Allerdings hat der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtliche Bewandnis - der Rat kann dennoch seinen getroffenen Beschluss entwickeln und die Öffnung der Innenstadt wie geplant umsetzen. „Wir hoffen natürlich auf eine aufschiebende Wirkung“, sagt Torsten Maiwald in Bezug auf das Bürgerbegehren, was noch in dieser Woche in den Geschäften in Stadtoldendorf zur Unterschrift ausliegen soll. Insgesamt 444 Unterschriften werden innerhalb der nächsten sechs Monate benötigt.

Ziele sind mit Projektgruppe Innenstadt vereinbar

Erst am Dienstag hatte sich der Arbeitskreis Innenstadt erstmalig getroffen, der sich unter anderem auch mit der Thematik der Verkehrsöffnung beschäftigen soll, die Weser-Ith News berichteten. Der Arbeitskreis wird sich nun sicherlich auch mit dem am Donnerstag eingereichten Bürgerbegehren befassen müssen, wonach eine Öffnung von Marktplatz und Fußgängerzone für den PKW-Verkehr nun nicht gewünscht ist. Noch am Dienstag hatten Vertreter des Rates die zügige Umsetzung des am 08. März gefassten Ratsbeschlusses gefordert. Nach einer Verkehrsschau sollen der Marktplatz und die obere Fußgängerzone für Fahrräder und Autos schon bald geöffnet werden, so der Wille des Rates.

Die Initiatoren sind sich allerdings einig, dass mit diesem Status Quo in der falschen Reihenfolge vorgegangen werde. „Es wird immer davon gesprochen, der Bürgerwille sei wichtig. Mit dem beschlossenen Vorhaben der Innenstadtöffnung für den Verkehr wird man aber vor vollendete Tatsachen gestellt“, ist sich das Ehepaar Kopp mit seinen weiteren Mitstreitern einig. „Meiner Meinung nach soll die Öffnung gegen den Bürgerwillen durchgedrückt werden“, findet Torsten Maiwald. Auch der Argumentation des Rates, für Wohnraum in der Innenstadt müssen Parkplätze vor der Haustür vorgehalten werden, weiß Maiwald zu entgegnen: „In der ganzen Innenstadt gibt es gerade einmal 10 Häuser, die nicht über nahe Parkplätze verfügen“. Alle Mitwirkenden sind auch Teilnehmer des Arbeitskreises Innenstadt und wollen dort mit den weiteren Ehrenamtlichen gemeinsam das Stadtbild weiterentwickeln und sich für eine nachhaltige Innenstadt einsetzen.

Anforderungen für das Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht dazu Unterschriften von mindestens 10 Prozent der in Stadtoldendorf wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner vor, also 444 Personen, die unterzeichnen müssen. Wichtig dafür ist ein Erstwohnsitz in der Stadt Stadtoldendorf seit mindestens drei Monaten, ein Mindestalter von 16 Jahren sowie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates.

Die Verantwortlichen schreiben in ihrem Antrag zum Bürgerbegehren wörtlich:Am 08. März 2016 hat der Rat der Stadt Stadtoldendorf in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Marktplatz, die Keller- und die Teichtorstraße teilweise für den PKW-Verkehr freizugeben. Mit dem Beschluss soll eine „Belebung der Innenstadt“ erreicht werden. Diese ist dringend notwendig, aber nicht durch Fahrzeugverkehr, sondern durch Maßnahmen der Innenstadtentwicklung. Durch eine ganzheitliche Entwicklung sollen unsere Gewerbetreibenden unterstützt und die Fußgängerzone unseren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ohne Beeinträchtigung durch Kraftfahrzeuge zur Verfügung stehen. Der schöne und einladend gestaltete Marktplatz und die Fußgängerzone sollen weiterhin ihren Charakter mit Straßengastronomie, Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeiten behalten. Die derzeit gute Nachfrage auf dem Immobilienmarkt, die bereits zur Ansiedlung einiger neuer Bürgerinnen und Bürger in der Fußgängerzone geführt hat, muss durch konzeptionelle Überlegungen weiter unterstützt werden. Damit diese Chance gewahrt bleibt, muss der Ratsbeschluss zum PKW-Verkehr aufgehoben werden“, so der Wortlaut des Bürgerbegehrens.


Die Unterschriftenseite des Bürgerbegehrens ist an dieser Stelle zum DOWNLOAD verfügbar.

Fotos: rus

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