Freitag, 18.10.2024
Donnerstag, 22. November 2012 00:08 Uhr

Bekanntmachung: Ablauf von Nutzungsrechten von Grabmalen auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf Bekanntmachung: Ablauf von Nutzungsrechten von Grabmalen auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Eschershausen-St

Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten oder nach Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen gemäß den Friedhofssatzungen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf zu entfernen. Die Grabstätten, deren Ruhezeit im Jahre 2012 oder davor abgelaufen ist, werden im April/Mai 2013, je nach Witterung, abgeräumt. Die Friedhofsverwaltung ist dabei nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Gräber oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Samtgemeinde über. Anderenfalls und bei sonstigen Fragen ist die Friedhofsverwaltung schriftlich, unter Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf, oder telefonisch (05532/9005-429 oder 426) zu verständigen.

Der Samtgemeindebürgermeister

(Anders)

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