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Freitag, 06. Oktober 2017 08:39 Uhr

Erneute Auslegung im Verfahren zur 1. Änderung der Verordnung Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ Erneute Auslegung im Verfahren zur 1. Änderung der Verordnung Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Weser

Holzminden (red). Seitens des Landkreises Holzminden wird zurzeit das Verfahren zur 1. Änderungs-verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ durchgeführt. Der Zeitplan, den sich die Verwaltung für den Erlass der Änderungsverordnung vorgenommen hat, ist dadurch nicht in Gefahr. Es ist weiterhin geplant, die Änderungen dem Kreistag im ersten Quartal 2018 zur Entscheidung vorzulegen.

Nach Überprüfung, aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, hat sich gezeigt, dass die bisher ausgelegten Unterlagen unvollständig waren. Daher wird die Auslegung bei den Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf sowie den Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Neuhaus, erneut vorgenommen. Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienstzeiten auch beim Landkreis Holzminden, Untere Naturschutzbehörde, eingesehen werden.

Der Entwurf der Änderungsverordnung nebst Begründung ist mindestens einen Monat lang bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, öffentlich auszulegen. Diese Frist beginnt nunmehr von neuem ab 16.10.2017 zu laufen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung wird ortsüblich ab 09.10.2017 öffentlich bekannt gegeben.

Personen, die bereits Einwendungen in Bezug auf die beabsichtigten Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung erhoben haben, werden durch den Landkreis schriftlich auf die erneute Auslegung hingewiesen und gebeten mitzuteilen, ob sie ihre Stellungnahme aufrechterhalten oder ob sie die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme nutzen wollen.

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