Freitag, 22.11.2024
Donnerstag, 03. August 2017 21:46 Uhr

Nach dem Knall im Samtgemeinderat: So steht es um Benutzungsgebühren der Turnhallen Nach dem Knall im Samtgemeinderat: So steht es um Benutzungsgebühren der Turnhallen

Kreis Holzminden (kp). Nach dem großen Knall in der Samtgemeinderatssitzung vom 1. August, werfen wir noch einmal einen Blick auf die im Landkreis und der Samtgemeinde vorherrschende Situation hinsichtlich der Sporthallenbenutzungsgebühren und der Unterhaltungskosten der Turnhallen durch Mitgliedsgemeinden.

Rückschau

Ein Leserbrief (27. Juli 2017 TAH) von Werner Allerkamp, Bürgermeister von Eimen und im Samtgemeinderat vertreten, sorgte für Furore, da er in seinen Ausführungen dem Samtgemeindebürgermeister Wolfang Anders indirekt Hausverbot in seiner Gemeinde erteilte: „Solange die Gleichbehandlung von diesem Samtgemeindebürgermeister mit Füßen getreten wird, erkläre ich ihn in meinen drei Dörfern zur unerwünschten Person.“

Streitpunkt waren die Sporthallenbenutzungsgebühren bzw. die Unterhaltungskosten der Turnhallen durch Mitgliedsgemeinden, die diese für ihre Sporthallen aufwenden.

So steht es um Benutzungsgebühren der Turnhallen

Für die Schulstandorte gilt, dass die jeweiligen Träger, also der Landkreis und die Samtgemeinde, die Unterhaltungskosten in Sporthallen in Eschershausen, Deensen und Stadtoldendorf tragen. Ursprünglich wurden von Vereinen Benutzungsentgelte erhoben. Dann wurde die Erhebung von Entgelten für die Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Holzminden eingestellt, was so durch den Kreistag beschlossen wurde. Ab 2011 wurde daraufhin auch in der Samtgemeinde Eschershausen - Stadtoldendorf ein ähnlicher Beschluss gefasst, sodass auch hier die Erhebung von Entgelten von Sporthallen, die in der Trägerschaft der Samtgemeinde sind, für Vereine ausgesetzt wurden. Im Juni 2014 wurde dieser Beschluss durch den Samtgemeinderat bestätigt.

Der Landkreis Holzminden hat im Kreistag am 20.06.2016 beschlossen, dass er künftig jene Gemeinden, die eigene Sporthallen unterhalten, einen Zuschuss in Höhe von 50 % (max. 5.000 Euro pro Gemeinde) der Bewirtschaftungskosten bewilligt. Vereine oder die Samtgemeinden, die eigene Sporthallen betreiben, können hiernach keinen Antrag stellen. Diesen Kreistagsbeschluss aufgreifend, hat die Samtgemeinde seit Januar 2017 in mehreren Sitzungen über die Thematik beraten – einen Abschluss gibt es noch nicht.

Im nächsten Fachausschuss der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf soll das Thema Sporthallen wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.

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