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Mittwoch, 02. August 2017 15:11 Uhr

Samtgemeinderatssitzung mit großem Knall: Ein Leserbrief und seine Folgen Samtgemeinderatssitzung mit großem Knall: Ein Leserbrief und seine Folgen

Symbolfoto

Arholzen (kp). In der Samtgemeinderatssitzung vom 1. August ist es im frisch renovierten Arholzener Dorfgemeinschaftshaus zum großen Knall unter den Ratsmitgliedern gekommen. Ausgangspunkt ist ein kürzlich vom Ratsmitglied Werner Allerkamp geschriebener Leserbrief, der am 27. Juli 2017 im Täglichen Anzeiger Holzminden erschienen war.

„Rücktritt“, forderte Hermann Grupe (FDP) und dass sich die SPD von ihrem Parteikollegen distanzieren solle. Hans-Dieter Steenbock (CDU) stellte den Antrag, die Verwaltung prüfen zu lassen, inwiefern die Kommunalaufsicht Sanktionen gegen Eimens Bürgermeister erheben könne. Und schließlich erhob sich Christine Barner (SPD), um sich von dem Inhalt des Leserbriefes im Namen der Partei zu distanzieren. Nichts davon sei zuvor abgesprochen gewesen.

Was war passiert?

Ausgangspunkt ist ein Leserbrief des Ratsmitglieds und Bürgermeisters von Eimen, Werner Allerkamp, der in seinen Ausführungen dem Samtgemeindebürgermeister Wolfang Anders indirekt Hausverbot in seiner Gemeinde erteilte. „Solange die Gleichbehandlung von diesem Samtgemeindebürgermeister mit Füßen getreten wird, erkläre ich ihn in meinen drei Dörfern zur unerwünschten Person“, steht da.

Streitpunkt sind die Sporthallenbenutzungsgebühren bzw. die Unterhaltungskosten der Turnhallen durch Mitgliedsgemeinden, die diese für ihre Sporthallen aufwenden. Für die Schulstandorte gilt, dass die jeweiligen Träger, also der Landkreis und die Samtgemeinde, die Unterhaltungskosten in Sporthallen in Eschershausen, Deensen und Stadtoldendorf tragen. Ursprünglich wurden von Vereinen Benutzungsentgelte erhoben. Dann wurde die Erhebung von Entgelten für die Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Holzminden eingestellt, was so durch den Kreistag beschlossen wurde. Ab 2011 wurde daraufhin auch in der Samtgemeinde Eschershausen - Stadtoldendorf ein ähnlicher Beschluss gefasst, sodass auch hier die Erhebung von Entgelten von Sporthallen, die in der Trägerschaft der Samtgemeinde sind, für Vereine ausgesetzt. Im Juni 2014 wurde dieser Beschluss durch den Samtgemeinderat bestätigt.

Der Landkreis Holzminden hat im Kreistag am 20.06.2016 beschlossen, dass er künftig jene Gemeinden, die eigene Sporthallen unterhalten, einen Zuschuss in Höhe von 50 % (max. 5.000 Euro pro Gemeinde) der Bewirtschaftungskosten bewilligt. Vereine oder die Samtgemeinden, die eigene Sporthallen betreiben, können hiernach keinen Antrag stellen. Diesen Kreistagsbeschluss aufgreifend, hat die Samtgemeinde seit Januar 2017 in mehreren Sitzungen über die Thematik beraten; sie ist noch nicht abgeschlossen.

In dem angesprochenen Leserbrief behauptet Allerkamp auch, Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Anders habe ihm persönlich einen Zuschuss von der Samtgemeinde versprochen, sofern der Landkreis dieses ebenfalls tun würde. „Wenn du es schaffst, dass der Landkreis deine Sporthalle bezuschusst, bekommst du das auch von mir“, soll Anders laut Allerkamp gesagt haben. Doch dies ließ der Samtgemeindebürgermeister so nicht stehen. Als es zum Ende der öffentlichen Sitzung zur offenen Konfrontation kam, ließ Wolfgang Anders aus dem Protokoll dieser besagten Sitzung vom Juli 2014 zitieren: „Wolfgang Anders schlägt vor, dass Ratsherr Allerkamp als Kreistagsmitglied die Regelung beim Landkreis beantragt zu ändern. Im Falle eines Beschlusses könnte auch der Samtgemeinderat noch einmal darüber entscheiden.“ Anders führte dazu aus, dass genau dies auch erfolgt sei und führte dazu die Sitzungen an.

„Damit seien die Anschuldigen vom Tisch“, stellte Hermann Grupe nachdrücklich fest.

Die von Werner Allerkamp gewünschte Gleichbehandlung wird in dessen Sinne wohl auch kaum umzusetzen sein, schließlich gibt es ja auch nicht in allen Gemeinden eine Schule oder einen Kindergarten.

Auf die Aussage Allerkamps, dass es nicht sein könne, dass ein Samtgemeindebürgermeister keine Kritik einzustecken vermag, verwies Wolfgang Anders auf den letzten Satz des Leserbriefs („„Solange die Gleichbehandlung von diesem Samtgemeindebürgermeister mit Füßen getreten wird, erkläre ich ihn in meinen drei Dörfern zur unerwünschten Person“): „Dieser letzte Satz bricht alles! Wie stellen Sie sich eine künftige Zusammenarbeit eigentlich vor? Auch als Bürgermeister haben Sie die Grundrechte anderer zu beachten!“

Nun wird der Fall vermutlich an die Kommunalaufsicht abgegeben und dort geprüft. Welche Folgen dies für Werner Allerkamp haben könnte, ist derzeit nicht absehbar. Fakt ist aber, dass bereits einige Stimmen laut wurden, die seinen Rücktritt fordern.

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