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Mittwoch, 31. August 2016 18:36 Uhr

Am 30. Oktober kommt der Bürgerentscheid – wenn nicht der Stadtrat vorher seinen eigenen Beschluss kippt Am 30. Oktober kommt der Bürgerentscheid – wenn nicht der Stadtrat vorher seinen eigenen Beschluss kippt

Stadtoldendorf (kp). Am 30. Oktober 2016 kommt der Bürgerentscheid zur Verkehrsöffnung der Fußgängerzone in Stadtoldendorf. Das hat der Rat in seiner Sitzung am Dienstag festgelegt. Dann dürfen die Stadtoldendorfer entscheiden, ob der Ratsbeschluss vom März umgesetzt werden soll. Doch kommt es wirklich dazu? Auch ein Rückzug des Rates steht im Raum.

Der Rat der Stadt Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am Dienstag die für die Durchführung von Bürgerentscheiden notwendige Satzung beschlossen. Um eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten, wurde der Erlass einer Satzung erforderlich, die sämtliche Abläufe eines Bürgerentscheids genauestens regelt. Für die Stadt Stadtoldendorf ist der Bürgerentscheid als Form der direkten Demokratie ein Novum. Deshalb existiert bisher auch keine entsprechende Satzung zur Durchführung einer solchen Maßnahme. Für eventuelle zukünftige Bürgerentscheide ist der Stadtrat mit der jüngst beschlossenen Satzung also auf der sicheren Seite.

Im unmittelbar vor der Stadtratssitzung versammelten und nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss wurde zuerst über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens „Verkehrsöffnung Innenstadt“ entschieden. Genügend Unterschriften konnten die Initiatoren vorlegen, sodass der Zulässigkeit nichts im Wege stand. Als Termin für den Bürgerentscheid wurde Sonntag, der 30. Oktober 2016, festgelegt. Das Prozedere ist dann wie bei einer Kommunalwahl: In der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr dürfen die Bürgerinnen und Bürger ihren Stimmzettel ausfüllen. Auch eine Art Briefwahl wird es dann geben.

Kann der Ratsbeschluss noch gekippt werden?

Doch, könnte dieses Datum noch überflüssig werden? Bestimmt, zumindest, wenn es nach Ratsmitglied John Hix geht. Hix legte nahe, den im März vom Rat gefassten und kontrovers diskutierten Beschluss lieber aufzuheben. Wäre dies der Fall, würden der Verwaltung zumindest viele Unkosten erspart bleiben. „Circa drei- bis fünftausend Euro“, ergänzte Stadtdirektor Wolfgang Anders, wären es, die dann aufgrund des ausbleibenden Bürgerentscheides nicht anfallen würden. Unkosten, die die Verwaltung zu tragen hätte, sollte es Ende Oktober zum Bürgerentscheid kommen. Um allerdings den am 8. März gefassten Beschluss aufzuheben, bedarf es eines entsprechenden Antrags. Dieser könnte selbstverständlich bis zum 30. Oktober erfolgen. Bislang allerdings hält der Stadtrat offenbar an seinem Beschluss fest.

Bürgermeister Helmut Affelt freute sich indes über die große Bürgerbeteiligung: „Es ist eine ganz tolle Sache, dass sich so viele Bürger in Listen eingetragen haben, um einem Ratsbeschluss entgegenzutreten“. Dies sei ein großer Ausdruck direkter Demokratie. Dennoch gebe es weiterhin gute und schlechte Gründe hinsichtlich einer Verkehrsöffnung der Innenstadt, die allerdings nun hoffentlich weiterhin ausgiebig im dazu einberufenen Arbeitskreis entwickelt werden, der in dieser Woche bereits zum fünften Mal getagt hat. Es sei ein gutes Zeichen, dass beide Seiten das Gespräch suchen.

2 Jahre an Entscheid gebunden: Die Folgen des Bürgerentscheids

Sind Sie dafür, dass die bisherigen - vor dem Ratsbeschluss vom 08.03.2016 bestehenden - Verkehrsregelungen für den Marktplatz, die Kellerstraße und die Teichtorstraße beibehalten werden? Dies ist der Wortlaut des Bürgerentscheides. Der nach jetzigem Stand für den 30. Oktober festgelegte Termin hat, wenn die Abstimmung erfolgreich ist, weitreichende Folgen für die Stadt Stadtoldendorf. Denn dann, so regelt es das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, ist die Stadt an den Entscheid für zwei Jahre gebunden. Eine Öffnung der Innenstadt für den Verkehr, wie im Rahmen des im März gefassten Ratsbeschlusses gewollt, ist dann vorerst nicht so einfach möglich.

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