Kreiswahlausschuss entscheidet über Wahlvorschläge: "Causa Eberhard Asche" hinterlässt große Unstimmigkeiten
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Dienstag, 02. August 2016 19:41
Holzminden (kp). Der Kreiswahlausschuss hätte kurz und knapp erledigt werden können. Alle eingereichten Wahlvorschläge waren rechtzeitig eingegangen und erfüllen die im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz verankerten Anforderungen: Wäre da nicht der Fall Eberhard Asche!
Mit dem Wahlvorschlag der UWG, Eberhard Asche als Spitzenkandidat für die Wahl in den Kreistag antreten zu lassen, konnten sich einige Beisitzer des Ausschusses nicht zufrieden geben. Vor allem Hans-Peter Sawatzki zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens: „Es sollte kein Kandidat aufgestellt werden, der möglicherweise nicht gewählt werden darf. Das Wahlrecht ist streng formal. Fehler könnten sich bis auf das Ergebnis der Kommunalwahl auswirken!“
Das Streitthema: Eberhard Asche, noch CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag, hatte überraschend verkündet, sich für die Stimmabgabe zum Kreistag für die UWG aufstellen zu lassen. Für die Stimmabgabe am 11. September zum Stadtrat Holzminden soll und will er allerdings auf der Liste der CDU stehen bleiben.
Für Hans-Peter Sawatzki Grund genug, die Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens in Frage zu stellen. Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz sieht unter Paragraph 21, Absatz 7 vor: „In den Wahlvorschlag einer Partei darf nur aufgenommen werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist!“ Bei der UWG handelt es sich jedoch um eine Wählergemeinschaft, die nicht den Status einer Partei beansprucht.
Bereits im Vorfeld des Kreiswahlausschusses suchte Sawatzki den Kontakt zur Kreiswahlleitung. Diese setzte sich wiederum mit der Landeswahlleitung in Verbindung. Es erfolgte eine Stellungnahme, welche vom stellvertretenden Kreiswahlleiter, Ralph Heinemeier, im Rahmen des Ausschusses vorgetragen wurde.
Die Landeswahlleitung bezog sich dabei auf ein im Jahr 1965 vom Verwaltungsgericht gefälltes Urteil, welches die Mitgliederaufstellung in einer Wählergemeinschaft analog zu einer Partei als legitim erklärt. Der Rest sei eine parteiinterne Angelegenheit, so die Landeswahlleitung. Demnach sehe auch die Kreiswahlleitung keinen Grund, Eberhard Asche als Bewerber der UWG von der Liste zu löschen.
„Die Streichung von Eberhard Asche auf der Liste der UWG wegen widersprechender Kandidaturen“ wurde dennoch vom Mitglied des Ausschusses, Hans-Peter Sawatzki, beantragt. Ein Urteil von 1965 sei als Antwort unzureichend. Das Wahlrecht sei streng formalistisch und die Rechtmäßigkeit nicht vollständig geklärt.
Eine Mehrheit bekam er dennoch nicht. Hätte sich der Ausschuss für eine Streichung von Asche entschieden, hätte dieser wiederum Klage gegen die Entscheidung einreichen können. Ein Verfahren hätte den Zeitplan für die anstehende Kommunalwahl in ordentliche Turbulenzen gebracht.
Den stellvertretenden Kreiswahlleiter auf die jüngsten Ermittlungen gegen die AFD Weserbergland angesprochen – Weser-Ith-News berichtete – entgegnete dieser, dass die Wahlvorschläge für die Wahlbereiche in Holzminden nicht die „geringsten Auffälligkeiten“ ergeben hätten.
Für Wahlbereich 1 Samtgemeinde Bodenwerder-Polle/ Samtgemeinde Bevern treten an:
11 SPD
14 CDU
11 Grüne
13 FDP
6 UWG
2 Linke
1 AFD
Wahlbereich 2 Samtgemeinde Eschershausen – Stadtoldendorf und Flecken Delligsen:
13 SPD
12 CDU
5 Grüne
13 FDP
17 UWG
2 Linke
2 AFD
Wahlbereich 3 Stadt Holzminden und Samtgemeinde Boffzen:
10 SPD
12 CDU
14 Grüne
10 FDP
15 UWG
1 Linke
2 AFD