Nach dem Hochwasser bleiben die Schäden, doch wer kommt dafür auf?
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- Kategorie: Panorama
- Veröffentlicht: Donnerstag, 27. Juli 2017 15:11
Kreis Holzminden (red). Als Naturereignis kann Wasser eine gar zerstörerische Kraft haben, viele Kreis Holzmindener haben das dieser Tage mit Schäden an ihrem persönlichen Hab und Gut wieder einmal leidvoll erfahren müssen. Für viele ist es ein Albtraum, wenn plötzlich Kellergeschosse geflutet und darin befindliche Gegenstände wie Geräte und Mobiliar beschädigt oder gar zerstört werden. Doch wer kommt normalerweise für diese Schäden auf?
Führt eine Überschwemmung beispielsweise infolge von starkem Regen dazu, dass ein Keller voller Wasser läuft, zahlen in der Regel weder eine Wohngebäude- noch eine Hausratversicherung für diesen Wasserschaden. Denn meist decken diese Versicherungen nur Schäden ab, die etwa durch eigene Leitungen im Gebäude oder durch Abwasser entstehen, das aus dem Gebäude fließt. Für solch einen extremen Schadenfall wie bei Hochwasserereignissen ist eine spezielle Zusatzversicherung notwendig, die Elementarschadenversicherung. Sie übernimmt in der Regel zum Beispiel nach einer Überschwemmung oder Starkregen die Reparaturkosten im und am Haus, zahlt die Sanierung des Gebäudes oder erstattet den Wiederbeschaffungswert für zerstörtes Hab und Gut.
Mit versichert sind in der Elementarschadenversicherung, die ausschließlich als Zusatzbaustein zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten wird, Ereignisse wie beispielsweise Überschwemmung, Erdrutsch oder auch Rückstau. Versicherte sollten den entstandenen Schaden schnell ihrer Versicherung melden und Fristen beachten, auch sollte jeder so gut wie möglich die Schäden mit Fotos oder anderweitigen Protokollen dokumentieren. Ob die Versicherung zahlt oder nicht, hängt aber noch von vielen Faktoren ab, wie etwa die genauen Umstände, die Schadenursache und auch, wie der eigene Versicherungsvertrag einmal abgeschlossen wurde.
Foto: red