WVIW will zügig an Kläger zurückzahlen: Vorstand des Wasserverbandes Ithbörde/Weserberglandes hat Konsequenzen des OLG-Urteils diskutiert
- Details
- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Donnerstag, 09. Juli 2015 18:26
Die aus dem Celler Urteil resultierende Rückzahlungspflicht an die Kläger ist wesentlich komplizierter als es auf den ersten Blick scheint. Eine Vorstandssitzung Anfang der Woche hat darüber genauer Klarheit verschafft. „Wir werden in jedem Fall jetzt schnellstmöglich eine Rückzahlung an alle Kläger organisieren, die rechtssicher ist und alle durch die Urteile entstandenen Forderungen befriedigt“, erklärt Andreas Hübel, kommissarischer Geschäftsführer des Wasserverbandes, auf Anfrage.
Keine endgültige Entscheidung indessen wurde bisher darüber getroffen, inwieweit und wann eine Rückzahlung auch an alle anderen in den jeweiligen Geschäftsbereichen betroffenen Kunden erfolgen soll. In dieser Frage möchte der Vorstand des WVIW gern die Verbandsversammlung mit einbeziehen. „Das Celler Gericht ist grundsätzlich der Auffassung, dass eine Rückzahlung an alle Kunden erfolgen kann, hat allerdings Bedenken, dass das Kartellamt dieser Auffassung folgt“, meint Hübel zu diesem Sachverhalt. Das niedersächsische Kartellamt prüft derzeit noch, ob die nach dem Celler Urteil von 2012 an die Stadtoldendorfer Kunden 2014 vorgenommene Rückzahlung für die Jahre 2009-2012 kartellrechtlich unbedenklich ist oder nicht.
Ungeklärt bleibt bisher auch noch, wer zukünftig die Geschicke des Verbandes als Geschäftsführer lenken wird. Derzeit führt Andreas Hübel als technischer Leiter den Verband immer noch als Kommissarischer Geschäftsführer, während seit dem 01. Juli Stefan Wurst als neuer kaufmännischer Leiter angetreten ist. Im August bzw. September werden dann aber voraussichtlich auch in dieser Frage Nägel mit Köpfen gemacht.
Foto: WVIW