Samstag, 23.11.2024
Freitag, 19. Juni 2015 08:23 Uhr

Zahlungen unabhängig vom OLG-Urteil sinnvoll - Wasserverband Ithbörde/Weserbergland appelliert an Kunden wegen Außenständen Zahlungen unabhängig vom OLG-Urteil sinnvoll - Wasserverband Ithbörde/Weserbergland appelliert an Kunden weg

Dielmissen (red). Viele Kunden des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland (WVIW) haben Widerspruch gegen ihre Rechnungen eingelegt und wollen ihre Jahresabschlusszahlung 2014 und die Abschlagszahlungen 2015 von der anstehenden Klärung durch das Oberlandesgericht abhängig machen. Ihr gutes Recht. Alle Zahlungen bis dahin komplett auszusetzen, ist allerdings insgesamt kaum sinnvoll, erklärt der WVIW.

Denn tatsächlich stehen die Leistungen des WVIW auch weiterhin zur Verfügung und werden in Anspruch genommen. Unabhängig von der Entscheidung, ob die Forderungen des Wasserverbandes in Höhe und Aufteilung gerechtfertigt sind, läuft Tag für Tag überall im Verbandgebiet auch weiter das Trinkwasser aus den Hähnen, rinnt das Regenwasser von den befestigten Flächen in die verbandseigenen Kanäle, während jede Klospülung am Ende in den Kläranlagen des WVIW landet. Ein Service, der bezahlt werden muss und für den Einzelnen umso schwerer wiegt, wenn er ohne vorherige Teilzahlungen schließlich auf einmal bezahlt werden muss.

Die entstehenden Zahlungsausfälle durch zurückgehaltene Jahresabschluss- und Abschlagszahlungen, darauf weist der Verband hin, müssen zwischenfinanziert werden. Da der WVIW keine Gewinne erzielt, kann er zur Deckung der Zahlungsausfälle auch keine etwaig vorhandenen Überschüsse heranziehen. Eine unnötig kostspielige, weil zinsaufwändige Angelegenheit, die sich wiederum auf die Kostenkalkulationen und damit auf die Preise auswirken könnte. „Um unnötige zusätzliche Kosten und Belastungen zu vermeiden, appellieren wir an alle betreffenden Kunden, in jedem Fall angemessene Jahresabschluss- bzw. Abschlagszahlungen vorzunehmen“, erklärt Andreas Hübel, Geschäftsführer des WVIW, dazu.

Foto: WVIW

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