Unser Finanztipp: Radfahrer aufgepasst
- Details
- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Dienstag, 30. September 2014 12:22
Besonders Acht geben müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch Radsportler. Deren potenzielle Mitschuld wurde zwar nicht verhandelt, allerdings lassen die Formulierungen der Richter vermuten, dass aufgrund des größeren Gefährdungspotenzials und der hohen Verbreitung von Helmen bei Radsportlern ein Mitverschulden ohne Helm gegeben ist. Ein solcher Fall ist bislang aber noch nicht verhandelt. Radfahrer, die trotz Haftpflichtversicherung auf Nummer sicher gehen wollen, tragen einen Helm.
Sie wollen mehr zu dem Thema erfahren? Sprechen Sie uns an!
Ihr Globaler Finanzoptimierer -GFO24-
Sonnenweg 5
37642 Holenberg
Tel.: (05532) 501567
Fax: (05532) 501566
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gfo24.de
(Text und Foto: GFO24)