Leichte Fahrprüfung: Ist die Einparkhilfe im Auto bei der praktischen Führerschein-Prüfung tatsächlich erlaubt?
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 08. Juni 2015 13:46
Kreis Holzminden (rus). Einparkhilfe, Spurwechsel-, Notbrems-Assistent und weitere Helferlein sind bei vielen modernen Fahrzeugen an Bord und sollen Autofahrer entlasten. Aber sind diese auch bei der Führerscheinprüfung zulässig? Stefan Fromme aus Eschershausen ist Fahrlehrer und tagtäglich mit seinen Fahrschülern auf den Straßen im Kreis Holzminden unterwegs. Auch in seinem Fahrschulwagen, einem VW Golf VII, sind wie in vielen weiteren Fahrzeugen auch, Fahrassistenzsysteme allgegenwärtig. Natürlich werden die Systeme auch in der Fahrschule eingesetzt, diese geschult und – darauf sogar geprüft.
Was Autofahrer, die ihre Führerschein-Prüfung früher noch ohne derartige Hilfs-Systeme gemacht haben, ärgern mag, ist aber doch nicht so einfach, wie man auf dem ersten Blick denken kann. Denn auch mit einer Einparkhilfe etwa müssen die Fahrschüler erst den Schulterblick lernen, müssen mit Gas und Kupplung umgehen und die Geschwindigkeit exakt dosieren können. „Der Schüler muss dann auch noch den richtigen Umgang mit den Systemen lernen“, so Fahrlehrer Stefan Fromme, der seinen Schülerinnen und Schülern erst ohne Assistenzsysteme das Fahren beibringt und danach die vorhandenen Systeme erklärt und diese schult. „In der Ausbildung wird theoretisch und praktisch gezeigt, welcher Knopf welches System einschaltet, wie es funktioniert und wie man diese Fahrhilfen richtig bedient“. Doch auch ohne diese Systeme muss das Auto gefahren werden können. Wird beispielsweise das Fahrzeug während eines Einparkvorgangs mit einem Fahrassistenzsystem abgewürgt, wird der Computer im Fahrzeug gelöscht und ist dann zunächst keine Hilfe mehr. Auch sowas wird geübt.
Also stimmt es wirklich, in der vom TÜV abgenommenen Führerscheinprüfung sind Fahrassistenzsysteme tatsächlich erlaubt. Wenn das Fahrschulauto etwa über Einparkhilfe, Spurhalteassistent, Tempomat oder weitere elektronische Hilfen verfügt, dürfen diese auch während der Prüfung genutzt und eingesetzt werden. Denn in der Fahrerlaubnisverordnung steht: „Alle vom Fahrzeughersteller lieferbaren Ausstattungen und Systeme sind grundsätzlich (...) zugelassen.“ Auch die Prüfungsrichtlinie des TÜV verbietet den Einsatz von Fahrassistenzsystemen nicht. Nach Einschätzung des TÜV ist das auch sinnvoll, denn die angehenden Autofahrer sollen den richtigen Umgang mit den Systemen schon in der Fahrschule lernen. Zudem haben sich moderne Assistenzsysteme im Alltag längst bewährt, darunter das Antiblockiersystem ABS oder das Fahrstabilitätsprogramm ESP schon vor längerer Zeit. Und richtig eingesetzt sorgen die Fahrassistenzsysteme für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Fotos: rus