Neue Förderprogramme für die extensive Bewirtschaftung von Grünland - Informationsveranstaltung für Landwirte in Derental
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Freitag, 28. März 2014 21:05
Die Förderung zum Erhalt von Dauergrünland zum Schutz vieler Tier- und Pflanzenarten bleibt bestehen. Mit Hilfe einer extensiven Weidehaltung kann der angestrebte Artenreichtum erhalten und verbessert werden. Um aber die ökonomischen Nachteile durch geringere Erträge bei einer naturverträglichen Grünlandbewirtschaftung auszugleichen und einen Anreiz zur Weidehaltung von Nutzvieh zu liefern, wurden weitere Grünland-Förderprogramme erarbeitet.
Nicht überall in Niedersachsen werden die gleichen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen angeboten. Im Landkreis Holzminden ist das Grünland häufig hängig und schwierig zu bewirtschaften. Um die Bewirtschaftung dieser häufig artenreichen Wiesen und Weiden weiter zu sichern, kann nun fast überall im Landkreis die neue Fördermaßnahme GL3 „Weidenutzung in Hanglagen“ beantragt werden. Durch die extensive Beweidung von Dauergrünland im Berg- und Hügelland soll die Artenvielfalt aufrechterhalten und aufgewertet werden. Es muss nur auf die Mineraldüngung verzichtet und mindestens einmal im Sommerhalbjahr beweidet werden. Förderfähig sind diejenigen Flächen, die als potenziell durch Wassererosion gefährdet (Gefährdungsstufe Enat 4-5), eingestuft sind. Diese Einstufung haben z.B. in Derental fast alle Dauergrünlandflächen. Dort gab es bislang weniger Möglichkeiten, für eine extensive Bewirtschaftung Ausgleichszahlungen zu bekommen, als in anderen Teilen des Landkreises, da die Förderkulissen nicht bis in die südliche Spitze Holzmindens reichten.
Die ehemalige Maßnahme „NAU B1“, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland ohne Mineraldünger und mit der Vorgabe für den Zeitpunkt des frühesten Schnitttermins, gilt jedoch im gesamten Landkreis und wird in ähnlicher Weise als „GL1“ aus der vergangenen Förderperiode weitergeführt. Aber auch hierbei gibt es Neuerungen. So wurde unter anderem die Höhe der Entschädigung neu berechnet. Als extensive Bewirtschaftung gilt auch das Einhalten einer Frühjahrsruhe auf Dauergrünland zwischen dem 20. März und dem 5. Juni (bzw. nur bis 20. Mai als Sonderregelung für Milcherzeuger) als neue Maßnahme „GL2“. Unter Frühjahrsruhe ist der Verzicht auf sämtliche Pflegemaßnahmen und das Ausbringen flüssiger Wirtschaftsdünger zu verstehen. Eine geringfügige Beweidung mit bis zu 1,5 GVE/ha ist aber erlaubt.
Das ebenfalls kreisweit angebotene sogenannte „Blümchenprogramm“, die ergebnisorientierte Honorierung für artenreiches Grünland, wurde aufgewertet und durch eine weitere Förderstufe ergänzt. Hierbei wird das Vorkommen von mindestens vier, sechs oder acht Kennarten (je nach Förderstufe) aus einer Liste von 31 bestimmten Pflanzenarten wie z. B. Rotklee, Wiesenschaumkraut, Margerite oder Spitzwegerich über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert, ohne weitere Bewirtschaftungsbedingungen vorzuschreiben. Sehr artenreiche Flächen sind besonders in ungedüngten Hanglagen und Südexposition zu finden.
In der Gaststätte „Derentaler Hof“, Sollingstraße 7 in 37691 Derental sollen am kommenden Dienstag, den 1. April, um 13:30 Uhr die neuen Fördermaßnahmen auf Dauergrünland und die dazugehörigen Förderkulissen vorgestellt werden. Auch die Erörterung der Übergangsregelung von den bisherigen zu den neuen Förderprogrammen und verschiedene Hinweise zur Antragstellung stehen mit auf dem Programm.
Geleitet wird die Veranstaltung von Erika Voss, die - beauftragt vom Landkreis Holzminden - die Agrarumweltprogramme im Landkreis Holzminden in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer, dem Landvolk und der Unteren Naturschutzbehörde begleitet. Auf Wunsch gibt es für interessierte Landwirte auch eine kostenlose Einzelberatung.
Gefördert wird diese Tätigkeit durch das Land Niedersachsen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union im Rahmen der Förderrichtlinie Natur- und Landschaftsentwicklung und Qualifizierung für Naturschutz.
Text/Foto: Landkreis Holzminden