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Freitag, 03. Mai 2013 09:20 Uhr

Mord an Landrat Rüdiger Butte - Ermittlungen der Polizei zur Tatwaffe Mord an Landrat Rüdiger Butte - Ermittlungen der Polizei zur Tatwaffe

Hameln/Negenborn (red). Eine Woche ist es nun her, als die schlimme Nachricht über den Tod des Landrates Rüdiger Butte die Menschen in der Region erschütterte. Die Mitteilung verbreitete sich wie ein Lauffeuer, denn binnen weniger Minuten war es Gewissheit, dass eine Tragödie passiert ist. Noch am Abend der grausamen Tat erfolgte ein Gottesdienst, die Beisetzung soll in der kommenden Woche stattfinden. Im Zuge der angestellten Ermittlungen hat die Polizei umfangreiches Beweismaterial erhoben, welches durch die eingesetzte Mordkommission nun intensiv ausgewertet wurde.

Im Rahmen der Ermittlungen der Mordkommission "Kreishaus" wurde zweifelsfrei festgestellt, dass Hans B. die benannte Tatwaffe Revolver Smith & Wesson, Kaliber 357 Magnum, im Jahr 1984 legal erworben habe und auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen hatte. Nachdem ihm 1988 die Waffenbesitzkarte entzogen worden war, erfolgte im Jahr darauf eine Durchsuchung der Räumlichkeiten des heutigen Täters, um die eingetragenen Langwaffen und die Kurzwaffe behördlich sicherzustellen. Die Durchsuchung verlief jedoch erfolglos, die vermuteten Waffen waren nicht mehr auffindbar. Im April 2009 erfolgte eine erneute Durchsuchung der Räumlichkeiten des Hans B. aufgrund eines Hinweises des Landkreises Hameln-Pyrmont. Demnach sollten sich die Waffen weiterhin illegal im Besitz des Hans B. befinden. Bei dieser gerichtlich angeordneten Durchsuchung wurden dann tatsächlich zwei Langwaffen im Wohnhaus des Hans B. aufgefunden und sichergestellt, die ebenfalls aufgeführte Kurz- und heutige Tatwaffe wurde bei der Durchsuchung  nicht aufgefunden, so die Polizei in einer Pressemitteilung, weshalb sie dementsprechend auch nicht sichergestellt werden konnte. Aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde Hans B. im Jahre 2009 vom Amtsgericht Hameln zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am 17.08.2010 ergab sich während einer Auseinandersetzung zwischen Hans B. und seiner ehemaligen Lebensgefährtin ein polizeilicher Einsatz. Im Rahmen dieses Einsatzes wurden die einschreitenden Beamten darüber in Kenntnis gesetzt, dass Hans B. im Besitz einer Handfeuerwaffe sei. Diese sei bereits im Januar 2009 in der Wohnung des Hans B. gesehen worden. Eine infolgedessen von Seiten der Polizei angeregte nochmalige Durchsuchung der Räumlichkeiten des Täters wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover auf Grund der bereits im
April 2009 erfolgten Durchsuchung jedoch abgelehnt. Die Mordkommission wird nach vollständiger Aus- und Bewertung der Erkenntnislage in den nächsten Tagen ihren vorläufigen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Hannover zuleiten, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.

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